Anforderungen an Verdacht auf Arbeitszeitbetrug
Verfasser: pr-gateway on Monday, 12 October 2015
Essen, 12. Oktober 2015****Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat mit Urteil vom 11.02.2015 (11 Sa 703/14) die Anforderungen an einen Verdacht auf Arbeitszeitbetrug konkretisiert. Für Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des AGAD - Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. in Essen, zeigt diese Entscheidung einmal mehr, wie wichtig eine lückenlose Sachverhaltsdarstellung bei der verhaltensbedingten Kündigung ist. "Hätte der Arbeitgeber vortragen können, dass der Arbeitnehmer das Bürogebäude für private Besorgungen verlassen hatte, hätte die Kündigung erfolgreich sein können", so der AGAD-Hauptgeschäftsführer.