Nichtraucher werden mit Hypnose bei Dr. Elmar Basse
Verfasser: pr-gateway on Monday, 19 October 2015Raucherentwöhnung mit Hypnose bei Dr. Elmar Basse ist ein bewährter Weg, mit dem Rauchen aufzuhören
Raucherentwöhnung mit Hypnose bei Dr. Elmar Basse ist ein bewährter Weg, mit dem Rauchen aufzuhören
Der Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen (BVSV) e.V. kooperiert ab sofort eng mit der Firma MAKLERKONZEPTE - Eine zukunftsweisende Kooperation für alle Vermittler
Der Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen (BVSV) e.V., hat am Dienstag, den 06.10.2015, mit den Inhabern der Firma Maklerkonzepte GbR aus Hamburg und Potsdam, eine weitreichende Kooperationsvereinbarung unterschrieben.
Die Firma Maklerkonzepte arbeitet seit 15 Jahren am Markt. Sie stellt Maklern Know How in den Fragen IT-Architektur und Prozessoptimierung zur Verfügung.
In der Praxis besteht diese Tätigkeit aus mehreren unterstützenden Maßnahmen, die die Kollegen Makler in die Lage versetzt, ihre täglichen Verwaltungsaufgaben zu optimieren und ihnen an verschiedenen Stellen kostbare Ressourcen freimacht, die sie in der täglichen Arbeit mit und für ihre Kunden einsetzen können.
Der Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen wird gemeinsam mit der Firma Maklerkonzepte einige interessante Projekte vorantreiben und ganz neu aufsetzen, die eben genau diesem Ziel, die Makler bei ihrer täglichen Arbeit erfolgreich zu unterstützen, dienen werden.
Berlin - 19.10.2015
Viele Gastronomen kennen das Problem. Man steht am Anfang der Eröffnung seines neuen Lokals, nur die Lüftungsanlage ist noch nicht montiert. Entweder man packt jetzt selber an und läuft Gefahr behördliche und sicherheitsrelevante Auflagen zu missachten oder man sucht sich Hilfe. Wenn man sich für die zweite Variante entscheidet, ist der Online Shop Gastroplus24 (http://www.gastroplus24.com) mit seinem kompetenten Beratungsteam und den viel gelobten, innovativen Lüftungs-Konfigurator sicherlich die richtige Adresse.
Behörden und Bürokratie
Blogger-Relations werden für Unternehmen immer wichtiger
Kiel - 16.10.2015 - Blogger-Relations werden in der heutigen Zeit für Unternehmen immer wichtiger. Aus diesem Grund ist die neue Agentur "PASEMANN - Kundenmanagement, Marketing, Vertrieb" entstanden, die Blogger-Relations als einen Schwerpunkt der Agentur anbietet.
Blogger sind eine Spezies für sich, denn ihre Welt folgt eigenen Gesetzen: Sie sind weniger abhängig als Journalisten und die Zusammenarbeit mit ihnen unterscheidet sich deutlich von anderen Medienschaffenden. Ihre Berichte sind authentisch, transparent und glaubhaft. Wer mit seinem Blog Reichweite erzeugen kann, macht sich interessant für viele Firmen, Konzerne oder Agenturen. Diese können mit Hilfe der Blogs ihre eigene Reichweite enorm erhöhen und gleichzeitig andere Zielgruppen erreichen. "Blogger-Relations" bezeichnet vor allem den Umgang mit Bloggern. Die Königsdisziplin hierbei ist die richtige Auswahl der Blogs sowie die richtige Ansprache, denn sie können sich in der Regel selbst aussuchen, welche Themen sie veröffentlichen, müssen sich nicht an Weisungen anderer halten und suchen sich selbst aus, mit wem sie zusammenarbeiten wollen oder nicht.
Die Wirtschaftsjunioren Bayern haben auf ihrer Delegiertenkonferenz 2015 in Garmisch den neuen Vorstand für das kommende Jahr gewählt.
Die Wirtschaftsjunioren Bayern haben auf ihrer Delegiertenkonferenz in Garmisch-Partenkirchen den neuen Vorstand für das kommende Jahr gewählt. Susen Knabner wird 2016 den Landesverband mit 12 Ressorts leiten. Die 37-jährige Juristin aus Kaufbeuren vertritt 4.500 Jungunternehmer aus ganz Bayern. Damit ist nach 6 Jahren wieder eine Frau an der Spitze.
Nach dem Jahresmotto 2016 "Unser Mittelstand - Maßstäbe setzen" möchte sie die Präsenz und öffentliche Wahrnehmung mittelständischer Unternehmen als entscheidenden Wirtschaftsfaktor stärken. Der Landesvorsitzende 2015, Ingo Keller, bedankte sich beim aktuellen Landesvorstand und wünschte seiner Nachfolgerin gutes Gelingen. Die Wirtschaftsjunioren sind der größte Verband junger Unternehmer und Führungskräfte in Deutschland und wurden 1954 gegründet.
Mehr Informationen finden Sie unter: www.wjbayern.de.
Für viele ist die Weihnachtszeit die schönste Zeit des Jahres. Nahezu überall kann der Weihnachtsduft vernommen werden, mit Duftnuancen auf Basis von Gewürzen und Gebäckaromen sowie ein Hauch von Zimt und Orange. Durchweg riecht es nach gebratenen Mandeln, Bratäpfel, Lebkuchen, Marzipan, Nüssen und Glühwein. Mit einem Duftspender können Sie sich diese angenehmen Gerüche ins eigene Büro oder in Ihre Verkaufsräume holen und für eine verkaufsstimulierende Stimmung sowie ein emotionales Wohlbefinden sorgen.
Raumduft wirkt auf unser Wohlbefinden
10/2015 - Die Biogastechnik Süd GmbH ist ab sofort mit einer Homepage im Internet vertreten. Unter www.biogastechnik-sued.de (http://www.biogastechnik-sued.de) finden die Online-Besucher zahlreiche Informationen zu den Produkten rund um landwirtschaftliche Biogasanlagen. Die neue Responsive Website stammt aus der Kreativ-Schmiede der Internetagentur brain at work aus Leutkirch im Allgäu ( www.brain-at-work.de (http://www.brain-at-work.de)).
Welche Auswirkungen und Risiken hat die Entscheidung für Vermittler?
Mit einem Beschluss vom 21.09.2015 hat der 5. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes die Pflicht zur Prüfung eines angebotenen Kapitalanlagenmodells auch auf die sogenannten Policen-Aufwertungsmodelle übertragen. Nach dieser Entscheidung müssen Kapitalanlagenvermittler auch bei derartigen Modellen, die rechtlich betrachtet nichts weiter sind als ein Kaufvertrag mit einer hinausgezogenen Fälligkeit der Kaufpreiszahlung, eine umfassende Plausibilitätsprüfung vornehmen. Nach Ansicht des OLG obliegt es den Vermittlern derartiger Modelle, sich zu informieren, wie denn der Käufer die von ihm versprochene Zahlung des hohen Kaufpreises bewerkstelligen will.
Plausibilitätsprüfungspflicht - Wie funktioniert das in der Praxis?
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Frankfurt vom 26. März 2015 – 33 C 3506/14 (30), juris.
Mieter droht neunjährigem Nachbarskind damit, ihm den Penis abzuschneiden - fristlose Kündigung wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens wirksam.
Ausgangslage:
Mieter, die Vermieter oder von diesem beauftragte Personen, wie Hausverwalter, Hausmeister oder Objektbetreuer, mit Straftaten drohen, müssen zumeist mit einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses, in jedem Fall aber einer ordentlichen, rechnen.
Keine unmittelbare Pflichtverletzung gegenüber dem Vermieter stellt die Bedrohung von Nachbarn bzw. anderen Mietern dar. Was gilt in solchen Fällen?
Fall:
Das Amtsgericht Frankfurt hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Mieter dem neunjährigen Sohn eines Mitmieters ein Taschenmesser gezeigt, dessen Klinge abgeleckt und dann in Penishöhe mit säbelnden Bewegungen angedeutet hat, dessen Penis abzuschneiden. Der Junge hatte den Vorfall vor Gericht als Zeuge glaubhaft dargestellt.
Urteil des AG Frankfurt:
Nach Ansicht des Amtsgerichts Frankfurt war die fristlose Kündigung des Vermieters wirksam. Der Hausfrieden sei durch die Aktion des Mieters nachhaltig gestört worden, dem Vermieter sei es unter Berücksichtigung aller Umstände nicht zuzumuten, das Mietverhältnis fortzusetzen.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Frankfurt, LG Frankfurt, Urteil vom 16. Januar 2015 – 2-17 S 51/14, 2/17 S 51/14 –.
Ausgangslage:
Bei Schimmelpilz in der Wohnung stellt sich der Vermieter meist auf den Standpunkt, dass dieser durch fehlerhaftes Nutzungsverhalten, speziell zu geringe Beheizung und Belüftung, hervorgerufen wurde. Der Mieter auf der anderen Seite führt Baumängel als Ursache an. Der Streit zwischen beiden Parteien wird dann durch ein Sachverständigengutachten entschieden, dem in der Regel durch die Gerichte gefolgt wird.
Fall:
Ein solcher Streitfall hat nun auch wieder das Landgericht Frankfurt beschäftigt. Aus dem Sachverständigengutachten ging hervor, dass die Bildung des Schimmelpilz jedenfalls durch drei- bis viermaliges Lüften täglich hätte verhindert werden können. Die maßgebliche Frage war daher, ob der Mieter ein solches Lüftungsverhalten schuldet oder nicht. Das Amtsgericht, das zuvor mit dem Fall betraut war, hatte dies bereits wegen der Berufstätigkeit der Mieter abgelehnt.
Urteil:
Das Landgericht Frankfurt gab dem Vermieter Recht. Das tägliche drei- bis viermalige Stoßlüften zur Vermeidung von Tauwasserbildung an Kältebrücken belastet auch berufstätige Mieter nicht überobligatorisch.