BGH zur Wertermittlung von Immobilien im Nachlass
Verfasser: pr-gateway on Monday, 14 December 2015BGH zur Wertermittlung von Immobilien im Nachlass
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht.html Der Wert von Immobilien im Nachlass orientiert sich an den zu erzielenden Verkaufspreisen und nicht an Gutachtenwerten. Das geht aus einem Beschluss des BGH hervor (IV ZR 150/14).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Nachlass befinden sich häufig auch Immobilien. Die Wertermittlung der Häuser, Wohnungen oder Grundstücke spielt für die Erben eine wichtige Rolle. Zur Wertermittlung wird daher häufig ein Gutachten in Auftrag gegeben. Wesentlicher als der durch ein Gutachten festgestellte Wert ist aber der zu erzielende Verkaufspreis. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 8. April 2015 entschieden.