Bundesverfassungsgericht: Legasthenie als Behinderung bestätigt
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 22 November 2023
Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. (BVL) begrüßt das heutige Urteil, welches Schülerinnen und Schülern deutschlandweit helfen wird, ihre schulische Situation zu verbessern.
"Mit dem heutigen Urteil hat das BVerG die Legasthenie als Behinderung bestätigt, was sich bundesweit nachhaltig auf die Betroffenen, insbesondere bei Prüfungen auswirken wird. Zu begrüßen ist, dass Karlsruhe heute sehr deutlich einen Anspruch auf das Absehen der Bewertung von Rechtschreibleistungen festgestellt hat, abgeleitet aus Art. 3 Abs. 3 S. 2 Grundgesetz. Grundsätzlich werden Zeugnisvermerke über die Nichtbewertung einzelner Leistungen aber als geboten erachtet", sagt Dr. Johannes Mierau, Rechtsanwalt aus Würzburg.
Der BVL dankt den damaligen Abiturienten, dass sie die Ausdauer und den Mut besessen haben, das Verfahren über Jahre hinweg bis zum Bundesverfassungsgericht zu führen.