Führerschein-Entzug bzw. Fahrverbot als Kündigungsgrund?
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 8 September 2015Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Bei manchen Arbeitsverhältnissen ist der Führerschein essentielle Voraussetzung dafür, dass der Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung erbringen kann. Verliert er diesen, kann das auch den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährden. Bei einem zeitlich befristeten Fahrverbot besteht für Arbeitnehmer oft noch die Möglichkeit, diesen Zeitraum in die Urlaubszeit zu legen. Problematisch wird es aber bei einem längeren Fahrverbot. Ein längerfristiger Entzug der Fahrerlaubnis kann dann sogar ein Kündigungsgrund sein, wenn die Ursache dafür im privaten Bereich liegt. Der Arbeitnehmer kann dann nämlich seine Arbeitsleistung objektiv nicht mehr erbringen. Damit kann neben einer verhaltensbedingten Kündigung auch eine sog. personenbedingte Kündigung in Betracht kommen.
Was aber gilt, wenn die Rechtmäßigkeit des entsprechenden Entzugs strittig ist? Für den Arbeitgeber stellt eine Kündigung dann bis zur endgültigen Entscheidung ein erhebliches Risiko dar, insbesondere wenn er vom Arbeitnehmer darauf hingewiesen wird, dass das Fahrverbot zu Unrecht ausgesprochen wurde.
Dazu ein Urteil des Arbeitsgerichts Dresden: