Kündigungspläne bei Gigaset (Teil 2) - Hinweise für Arbeitnehmer zur Kündigungsschutzklage
Verfasser: pr-gateway on Friday, 1 April 2016Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Wie berichtet, plant die Firma Gigaset einen massiven Stellenabbau. Dieser geht nun wohl in die Umsetzung. Mitarbeiter müssen sich entscheiden, ob sie in eine Transfergesellschaft wechseln oder eine Kündigung bekommen.
Kündigungsschutzklage auch bei Sozialplan lohnenswert
Alleine aufgrund eines bestehenden Sozialplans zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber verzichten viele Arbeitnehmer darauf, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Dabei lohnt sich eine Kündigungsschutzklage auch in diesem Fall fast immer. Das gilt auch für den Fall, dass im entsprechenden Sozialplan sog. Turboprämien oder Speedprämien dafür enthalten sind, dass der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Viele Arbeitgeber zahlen nämlich auch bei einem späteren Vergleich noch die Turboprämie. Zudem lassen sich die Ansprüche aus dem Sozialplan verbindlich festklopfen. Mit dem Titel vom Arbeitsgericht kann dann vollstreckt werden.