Eindeutiges Bezugsrecht bei Lebensversicherungen verhindert Streit ums Geld
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 31 March 2016R+V-Infocenter: Bei namentlicher Nennung sind Missverständnisse ausgeschlossen - Änderungen sind jederzeit möglich
Wiesbaden, 31. März 2016. Der Ehepartner, die fürsorgliche Pflegerin oder das örtliche Tierheim: Wer eine Lebensversicherung abschließt, kann festlegen, wer im Todesfall das Geld aus dem Versicherungsvertrag bekommt. Bezugsberechtigte können Familienmitglieder sein, aber auch Freunde oder juristische Personen wie Stiftungen, Vereine oder Kirchen. "Versicherungen können dem Wunsch des Verstorbenen jedoch nur entsprechen, wenn das Bezugsrecht klar festgelegt ist", sagt Rita Jakli, Leiterin des Infocenters der R+V Versicherung. "Oft steckt der Teufel im Detail. Damit aus dem Todesfall kein Streitfall wird, sollte der Begünstigte deshalb eindeutig identifizierbar sein."