Tarifwechsel PKV kostenlos und § 204 VVG
Verfasser: pr-gateway on Monday, 12 September 2016
Der Tarifwechsel in der PKV basiert auf dem Tarifwechselrecht gem. § 204 VVG. Bei der Tarif- oder Beitragsoptimierung bleibt der Versicherte innerhalb seiner bestehenden privaten Krankenversicherung und behält seine erworbenen Rechte. Durch die Tarifänderung werden die Kosten in der PKV teils deutlich reduziert.
Das ist inzwischen allgemein bekannt.
Doch der Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung geht auch kostenlos. Die PKV hat für diese Dienstleistung vorgesorgt und bezahlt den Berater. Der Versicherte zahlt nichts und erhält dennoch eine umfangreiche Beratung von seinem Maklerexperten. Neben der Recherche zu den Tarifwechselmöglichkeiten werden auch strittige Themen wie etwa eine Gesundheitsprüfung, der Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss abschließend geklärt (Handelsblatt) (http://unternehmen.handelsblatt.com/tarifwechsel-pkv.html).