"Aufstiegs-BAFöG" - Stichwort September des D.A.S. Leistungsservice
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 7 September 2016Neue Regeln seit August 2016
Nicht nur Studenten können eine Ausbildungsförderung erhalten. Für eine ganze Reihe von Berufsabschlüssen gibt es das sogenannte "Aufstiegs-BAFöG" - bisher "Meister-BAFöG" genannt - mit dem der Staat Fortbildungsmaßnahmen fördert. Im August 2016 haben sich hier einige Regeln geändert. Die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) hat die wichtigsten Informationen zum Aufstiegs-BAFöG zusammengestellt.
Aufstiegs-BAFöG - was ist das?
Aufstiegs-BAFöG bezeichnet die Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Mit dem zum Beispiel Studenten gewährten BAFöG hat diese Förderung wenig zu tun - sie hat ihre eigene Rechtsgrundlage. Mit dem Aufstiegs-BAFöG fördert der Staat die Vorbereitung auf über 700 Fortbildungsabschlüsse. Dabei geht es nicht nur darum, Meister zu werden, sondern beispielsweise auch Fachwirt, Techniker oder Erzieher. Der Staat fördert Fortbildungen privater und öffentlicher Träger, unabhängig davon, ob diese in Voll- oder Teilzeit stattfinden. Wichtig ist, dass der erhoffte Abschluss vom Niveau her über einer Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenprüfung oder einem Berufsfachschulabschluss liegt. Die Fortbildung muss auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder einen gleichwertigen Abschluss vorbereiten.
Wer kann die Förderung bekommen?