Familienrecht: Unterhaltspflicht trotz vorübergehender Arbeitslosigkeit
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 29 September 2016
Karlsruhe/Berlin (DAV). Nach einer Trennung und Scheidung gibt es mehrere Gründe für einen Anspruch auf Unterhalt (http://familienanwaelte-dav.de). Neben dem Betreuungs- und Trennungsunterhalt gibt es etwa auch den Aufstockungsunterhalt. Muss der Unterhaltspflichtige diesen auch zahlen, wenn er vorübergehend arbeitslos wird?
Der Aufstockungsunterhalt wird dann fällig, wenn es ein Einkommensgefälle zwischen den geschiedenen Ehepartnern gibt. An dem grundsätzlichen Anspruch ändert auch eine vorübergehende Arbeitslosigkeit nichts. Nur für den Zeitraum der Arbeitslosigkeit entfällt der Anspruch. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. November 2015 (AZ: XII ZR 6/15).
Aufstockungsunterhalt während der Arbeitslosigkeit?
Der Mann zahlte nach der Scheidung Unterhalt an seine geschiedene Ehefrau. Zunächst Betreuungsunterhalt und später dann Aufstockungsunterhalt, da zwischen beiden ein Einkommensgefälle besteht. Von Januar 2011 bis September 2012 war der Mann arbeitslos und bezog ab Oktober 2012 Hartz IV. Ab Januar 2013 war er wieder als kaufmännischer Angestellter tätig.
Wegen der zwischenzeitlichen Arbeitslosigkeit meinte der Mann, keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen. Seiner Klage gab das Amtsgericht teilweise statt und meinte, der Mann müsse für die Zeit ab Oktober 2012 keinen Unterhalt mehr zahlen.