Rechtsanwalt Lars Jessen informiert: Rechte und Pflichten des Tierarztes
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 13 October 2016Der Tierarzt schuldet keine Heilung
Hamburg, 13. Oktober 2016 - In den meisten Fällen verläuft das Geschäftsverhältnis problemlos ab - das Tier wird gesund und die Rechnung bezahlt. Dennoch kann es passieren, dass der Patient bzw. sein Eigentümer Probleme mit der Behandlung oder nachfolgenden Rechnungsstellung hat. Rechtsanwalt Lars Jessen (http://www.rechtsanwalt-jessen.de) aus Hamburg informiert über ein manchmal schgwieriges Thema.
Bei einer Tierarztbehandlung wird ein Vertrag abgeschlossen, der den Arzt zur Behandlung des Pferdes und den Halter zur Rechnungszahlung verpflichtet. Der Vertrag bedarf keiner Schriftform.