Scheinselbstständigkeit: wichtige Begriffe
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 3 November 2016Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Die Abgrenzung zwischen Selbstständigen und Arbeitnehmern (Scheinselbstständigen) fällt in der Praxis oftmals sehr schwer. Vielfach entstehen die Probleme schon durch eine fehlerhafte Verwendung der Begrifflichkeiten. Kommt es zu einer Prüfung von Scheinselbstständigkeit, ist Ausgangspunkt dabei zunächst der Vertrag. Wenn darin dann verwirrende Begriffe verwendet wurden, kann das schnell zu unangenehmen Folgen führen. So ist zum Beispiel in Honorarverträgen oft von Arbeitnehmern bzw. Arbeitgebern die Rede. Häufig wird allein deshalb dann schon später von einem Arbeitsvertrag ausgegangen.
Verwirrende Begriffe (Vorsicht bei der Verwendung):
- Für Selbstständige: freie Mitarbeiter, Freie
- Für Arbeitnehmer: Angestellte, Beschäftigte (sozialversicherungsrechtlich aber relevant), Mitarbeiter
- Durcheinander: feste Freie, Geschäftsführer
Eindeutige Begriffe: