Immobilienkauf: BGH zu Aufklärungspflichten des Beraters bzw. Verkäufers
Verfasser: pr-gateway on Friday, 23 December 2016Immobilienkauf: BGH zu Aufklärungspflichten des Beraters bzw. Verkäufers
Wird eine Immobilie als Geldanlage verkauft, muss der Verkäufer bzw. Berater über alle für die Kaufentscheidung relevanten Umstände aufklären. Ansonsten kann er sich schadensersatzpflichtig machen.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Immobilien werden häufig als Geldanlage erworben. Stellt der Verkäufer die wirtschaftliche Rentabilität der Immobilie als Kaufanreiz dar, muss er auch über alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Umstände informieren. Verletzt er seine Beratungspflicht, kann er sich schadensersatzpflichtig machen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Juni 2016 hervor (Az.: V ZR 134/15).
In dem Fall hatte der Kläger über eine Vertriebsfirma eine Eigentumswohnung für rund 117.000 Euro gekauft. Die Wohnung erwies sich als deutlich weniger werthaltig. Beim Wiederverkauf konnte nur ein Kaufpreis von 52.000 Euro erreicht werden. Der Käufer klagte nur auf Schadensersatz, da er fehlerhaft beraten worden sei.