Abfindung nach einer Kündigung: wie sollten Arbeitnehmer vorgehen?
Verfasser: pr-gateway on Friday, 30 December 2016Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Abfindung das Ziel nach Kündigung: Oftmals ist es so, dass Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung kein Interesse mehr daran haben, in ihren Betrieb zurückzukehren bzw. weiter zu arbeiten. Es geht dann vor allem darum, eine möglichst hohe Abfindung zu erzielen.
Durch Kündigungsschutzklage an die Abfindung: Voraussetzung dafür, an eine Abfindung zu kommen, ist allerdings in der Regel, dass man sich gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage wehrt. Diese muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Je schlechtere Chancen der Arbeitgeber hat, dass seine Kündigung einer gerichtlichen Überprüfung standhält, desto höher wird die Abfindung ausfallen, auf die sich die Parteien dann einigen.