Gemeinschaftliches Ehegattentestament und Scheidung
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 4 January 2017Gemeinschaftliches Ehegattentestament und Scheidung
Das gemeinschaftliche Ehegattentestament kann seine Tücken haben. Besonders dann, wenn die Ehe geschieden wird und der neue Ehepartner im Erbfall leer ausgehen könnte.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ein großer Teil der Ehen wird geschieden. Grundsätzlich erlischt dann der Erbanspruch des geschiedenen Ehepartners. In einem gemeinschaftlichen Testament können die Ehepartner allerdings auch festlegen, dass die gemeinsamen Verfügungen über die Scheidung hinaus gelten sollen. Das führt besonders dann zu Schwierigkeiten, wenn einer der geschiedenen Ehepartner erneut heiratet. In einem solchen Fall hatte das Oberlandesgericht Hamm zu entscheiden (Az.: 15 W 14/14).