Service-KVG für Emissionshäuser
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 10 January 2017Neue Wege bringen neue Chancen
Die regulierte KVG ist das zentrale Objekt in einer regulierten Fondswelt. Wer gemäß KAGB Fonds auflegen möchte, benötigt eine KVG. Wer als Emissionshaus nicht selbst KVG-Status erlangen möchte, braucht deshalb einen Partner, eine Service-KVG.
Denn die Service-KVG übernimmt die wesentlichen Aufgaben wie die Administration und das Risikomanagement. Dafür müssen weder die Infrastruktur noch die Kompetenzen im Emisionshaus neu aufgebaut werden. Von der Kommunikation mit der BaFin und der Verwahrstelle über die Vertragsbearbeitung, Fondsbuchhaltung und Abwicklung von Bestandsprovisionszahlungen bis hin zum Reporting. Das Emissionshaus muss sich weder mit aufsichtsrechtlichen Themen noch mit Compliance-Aufgaben wie Post-Trade-Check oder Reporting-Themen wie die Erstellung von Jahresberichten befassen.
Stattdessen kann es sich auf die eigenen Kompetenzen des Portfoliomanagements und des Vertriebs fokussieren. Und das mit guten Gewissen, denn die Aufgaben und Pflichten von KVGs und Verwahrstellen sind streng reglementiert.