ARAG Verbrauchertipps
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 5 January 2017Software/Geschwindigkeitsbegrenzung/Hartz IV
Vorinstallierte Software erlaubt
Der Mann war nur an der Hardware interessiert. Die Software, die bereits auf dem Computer vorinstalliert war, wollte er gar nicht mitkaufen. Musste er aber. Daraufhin verlangte er vom Hersteller Sony eine Entschädigung von 450 Euro. Weitere 2.500 Euro forderte er zudem an Schadensersatz, da er diese Praktik, Rechner und Software nur als Paket zu verkaufen, für unlauter hielt. Das Angebot von Sony, das Gerät zurückzunehmen und den Kaufbetrag zu erstatten, schlug er aus. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es jedoch erlaubt ist, Software auf Computern vorzuinstallieren, wenn Kunden ausreichend darüber informiert wurden, dass es sich dabei um ein untrennbares Bundling von Hard- und Software handelt. Und da dies der Fall war, haben die angerufenen Richter des Europäischen Gerichtshofes gegen den Verbraucher geurteilt (EuGH, Az.: C-310/15).
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