Kompromisslose Hygiene
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 5 January 2017Michelbach Rückkühler erfüllen die Konformitätsprüfung der konstruktiven Eigenschaften nach VDI 2047-2 und erfreuen sich besonders im Gesundheitswesen großer Nachfrage
Jetzt wird es langsam ernst: In Kürze sollen die Empfehlungen der seit Januar 2015 geltenden VDI-Richtlinie "2047-2" als Verordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes verpflichtenden Charakter bekommen. Spätestens dann wird es die von den Gesundheitsbehörden schon lange geforderte Meldepflicht für alte und neue Rückkühlanlagen geben. Die Verantwortlichkeiten für Planer und Ingenieure, Hersteller und Ersteller und vor allem Betreiber ändern sich dadurch schlagartig. Die Michelbach AG war deutschlandweit eines der ersten Unternehmen, das einen dementsprechend geprüften Rückkühler präsentierte und der sich dank seiner kompromisslosen Hygieneeigenschaften gerade in der Gesundheitsbranche großer Beliebtheit erfreut - das zeigt unter anderem das Beispiel am HELIOS Klinikum Erfurt.