Befristeter Arbeitsvertrag: Kündigung möglich?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 5 January 2017Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Auf unserem YouTube-Kanal hat zuletzt ein Zuschauer gefragt, ob ein befristeter Arbeitsvertrag eigentlich gekündigt werden kann. Wie sieht es denn nun aus?
Fachanwalt Bredereck: Bei einem befristeten Arbeitsvertrag handelt es sich um einen Zeitvertrag, der automatisch am in dem Vertrag festgelegten Termin endet. Eine vorherige Kündigung ist deshalb nur dann möglich, wenn eine entsprechende Möglichkeit im Vertrag vereinbart wurde. Ist das nicht der Fall, können weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer kündigen, bis der Vertrag von selbst ausläuft. Eine Ausnahme gibt es bei besonders schwerwiegenden Pflichtverletzungen, die zu einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung berechtigen können.
Maximilian Renger: Sind solche Klauseln, die eine Kündigungsmöglichkeit vorsehen, in befristeten Arbeitsverträgen üblich?