GoBD - Vorsicht vor der digitalen Steuerfalle
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 5 January 2017Neue Grundregelungen zur digitalen Buchführung
Freiburg, 5.1.2017 - Die "Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" - kurz GoBD - gelten bereits seit 2015. Zum 1. Januar endete die letzte Übergangsfrist, und ab jetzt ist Gefahr im Verzug! Denn: Bei Verstößen gegen die GoBD drohen empfindliche finanzielle Strafen. Wer beispielsweise Rechnungen oder andere steuerrelevante Belege mit Word und Excel erstellt, kann in die GoBD-Falle tappen und muss mit einer Steuerschätzung rechnen.