Vögel füttern - mal verboten, mal erlaubt
Verfasser: pr-gateway on Friday, 6 January 2017Tauben tabu/Singvögel & Co.
Tauben füttern auch für Wohnungseigentümer verboten
Es waren nicht etwa nur die ganz schnöden Meisenknödel, mit denen der Wohnungsinhaber Möwen und Tauben auf seinem Balkon fütterte. Nein, sogar Rosinen, Käsestreifen und Sonnenblumenkerne kredenzte er den gefiederten Genossen. Das hatte eine enorme Verschmutzung des Balkons und des darunter liegenden Flachdaches zur Folge. Die Eigentümergemeinschaft wies ihren Miteigentümer also auf die Hausordnung hin, nach der das Füttern von Vögeln auf dem Balkon sogar verboten war.
Doch der stellte sich stur und fütterte weiter. Auch das Argument seiner Nachbarn, dass Tauben eine gesundheitliche Gefahr darstellten, wies er als Panikmache zurück, die man erstmal beweisen müsse. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Gesundheitsgefährdung durch Tauben allgemein bekannt und wissenschaftlich belegt ist. Einen speziellen Beweis braucht es also gar nicht. Zudem muss sich auch der Taubenfreund natürlich an die Hausordnung halten.