OLG Düsseldorf: Anfechtung der Erbausschlagung
Verfasser: pr-gateway on Monday, 6 March 2017OLG Düsseldorf: Anfechtung der Erbausschlagung
Erben können eine Erbschaft ausschlagen. In Ausnahmefällen kann die Erbausschlagung rückgängig gemacht werden, wie ein Urteil des OLG Düsseldorf zeigt (Az.: I-3 Wx 12/16).
Innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Bekanntwerden der Erbschaft kann das Erbe ausgeschlagen werden. In seltenen Fällen kann die Erbausschlagung wieder revidiert werden. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 16. November 2016 entschieden.
In dem Fall war die kinderlose und unverheiratete Erblasserin bei einem Flugzeugabsturz ums Leben gekommen. Eine nach der gesetzlichen Erbfolge erbberechtigte Tante der Verstorbenen schlug die Erbschaft mit notariell beurkundeter Erklärung aus. Etwa sechs Wochen später erklärte die die Anfechtung der Erbausschlagung, da sie sich über verkehrswesentliche Eigenschaften des Nachlasses geirrt habe. Sie habe erst später erfahren, dass auch Schadensersatzansprüche gegenüber der Fluggesellschaft in den Nachlass fielen und die Erben darauf einen Anspruch haben. Bei Kenntnis dieser Umstände hätte sie die Erbschaft nicht ausgeschlagen.