Steuerhinterziehung: Mit der Selbstanzeige in die Straffreiheit
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 11 January 2017Steuerhinterziehung: Mit der Selbstanzeige in die Straffreiheit
Mit der Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung können Steuersünder in die Steuerlegalität zurückkehren und straffrei bleiben. Das gelingt aber nur, wenn die Selbstanzeige fehlerfrei ist.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Zahl der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung war im vergangenen Jahr zwar rückläufig. Das heißt allerdings nicht, dass nicht immer noch unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten deponiert sind. Wird das Schwarzgeld durch die Steuerfahnder entdeckt, kann es für den Betroffenen teuer werden und auch eine Gefängnisstrafe kann drohen. Nach wie vor besteht die Möglichkeit, mit einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung straffrei aus der Angelegenheit herauszukommen. Das gelingt aber nur, wenn die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt wird, vollständig und fehlerfrei ist.