BGH: Wichtige Angaben gehören beim Immobilienkauf in den notariellen Kaufvertrag
Verfasser: pr-gateway on Monday, 16 January 2017BGH: Wichtige Angaben gehören beim Immobilienkauf in den notariellen Kaufvertrag
Angaben zu den wesentlichen Eigenschaften einer Immobilie gehören in den notariellen Kaufvertrag. Sonst kann es bei Mängeln ein böses Erwachen für die Käufer geben, wie ein Urteil des BGH zeigt.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Sind die Angaben zur Wohnfläche einer Immobilie nicht im notariellen Kaufvertrag beurkundet, kann der Käufer später keine Ansprüche geltend machen, wenn die tatsächliche Wohnfläche kleiner ist als angenommen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (Az.: V ZR 78/14).