EuG: Hohe Anforderungen an Farbkombinationen als Marke
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 5 December 2017EuG: Hohe Anforderungen an Farbkombinationen als Marke
Kombinationen aus zwei oder mehr Farben müssen präzise definiert sein, damit sie als Farbmarke eingetragen werden können. Das hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschieden (Az.: T 101/15).
Ein Hersteller von Energy-Drinks musste vor dem EuG eine Schlappe hinnehmen. Er kann seine Farbkombination aus Blau und Silber nicht als Farbmarke eintragen und schützen lassen. Grundsätzlich können auch Kombinationen aus Farben als Marke eingetragen werden. Dann muss die Farbkombination aber präzise formuliert sein und sich ausreichend von anderen Produkten abgrenzen lassen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Doch diese ausreichende Definition sah das EU-Gericht in dem zu Grunde liegenden Fall eben nicht als gegeben an und entschied mit Urteil vom 30. November 2017, dass sich diese Farbmarke eben nicht genug abgrenze.