BGH zur Verwechslungsgefahr im Markenrecht
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 6 September 2017BGH zur Verwechslungsgefahr im Markenrecht
Wer eine Marke anmeldet, muss darauf achten, dass nicht die Rechte einer bereits bestehenden Marke verletzt werden oder eine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken besteht.
Marken haben für Unternehmen eine große Bedeutung. Sie erhöhen den Wiedererkennungswert für die Verbraucher und tragen zur Kundenbindung bei. Werden die Rechte einer bestehenden Marke verletzt, können scharfe Sanktionen drohen. Mit Urteil vom 2. März 2017 entschied der Bundesgerichtshof, dass es für die Beurteilung, ob eine Wortmarke oder deren Bestandteile die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, nicht darauf ankommt, welche Bedeutung der Markeninhaber der Wortmarke beimessen will. Vielmehr sei die Sicht des angesprochenen Verkehrs maßgeblich (Az.: I ZR 30/16), führt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte aus.