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Mit Cellularline im Rhythmus der Musik trainieren!

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Mit Cellularline im Rhythmus der Musik trainieren!

Cellularline, Marktführer für Smartphone-Zubehör, Mobilgeräte und Tablets in Italien, präsentiert Audio Quality Lab™: Das neue Projekt beinhaltet 70 Produkte, darunter Kopfhörer, Ohrhörer und Lautsprecher, die das ideale Musikerlebnis für unterwegs bieten.

Sport Jump, Sport Shake und Sport Bounce sind die neuen In-Ear-Kopfhörer der AQL™-Produktreihe speziell für das Workout im Fitnessstudio oder im Freien. Die langlebigen und leichten Ohrhörer sind angenehm zu tragen und dank der internationalen IPX5-Zertifizierung (Sport Jump) und IPX4 (Sport Shake und Sport Bounce) auch regen- und schweißabweisend. Dazu überzeugen sie durch ein hochwertiges Klangerlebnis.

Elternzeit: Anspruch auf Arbeitszeitverringerung

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 Anspruch auf Arbeitszeitverringerung
Arbeitsrecht

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie mit ihrem Kind, oder mit einem Kind, das sie in Vollzeitpflege aufgenommen haben, in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen. Neben einem besonderen Kündigungsschutz und weiteren Schutzvorschriften haben sie zudem auch einen besonderen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit nach § 15 Abs. 5 und 7 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

Besonderer Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit: Dieser besondere Anspruch unterscheidet sich vom allgemeinen Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung dadurch, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen entsprechende Kürzung im Rahmen der Elternzeit in Anspruch genommen haben, anschließend wieder einen Anspruch auf ihre alte, also unverkürzte Tätigkeit haben.

Krankheit des Arbeitnehmers - die häufigsten Fehler

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Krankheit des Arbeitnehmers - die häufigsten Fehler
Arbeitsrecht

Krankheit nicht gleich Arbeitsunfähigkeit: In diesem Zusammenhang ist eigentlich schon der Begriff der Krankheit problematisch. Arbeitsrechtlich gesehen spricht von der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers. Wem die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wurde, der ist nicht verpflichtet, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Das muss nicht zwingend bei einer Krankheit der Fall sein. Ob eine Krankheit auch die Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, ist jeweils abhängig von der Art der Erkrankung sowie der Tätigkeit. Der Arzt stellt dementsprechend auch keine Krankheitsbescheinigung, sondern eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus.

Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Im praktischen Umgang mit dem Thema Arbeitsunfähigkeit müssen Arbeitnehmer zudem unterscheiden zwischen der entsprechenden Bescheinigung bzw. der Frage, wann diese an den Arbeitgeber geleitet werden muss, und der Meldung beim Arbeitgeber.

Schimmelpilz in der Wohnung vermeiden - Tipps für Mieter

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Schimmelpilz in der Wohnung vermeiden - Tipps für Mieter
Mietrecht

Mit Beginn der kühleren und nasseren Witterungsperiode tritt auch die Problematik von Schimmelpilz in der Wohnung wieder verstärkt in Erscheinung. Nicht selten wird dieser begünstigt durch Wasserschäden, die zuvor bereits z. B. infolge heftiger Regenfälle aufgetreten sind und nicht rechtzeitig fachgerecht behoben wurden. Was können Mieter tun, damit sie möglichst nicht von Schimmel betroffen sind?

Ordentliches Lüftungsverhalten

Zunächst sollten Mieter ordentlich lüften. Dazu gehört es, sämtliche Fenster in der Wohnung für mindestens fünf Minuten komplett zu öffnen. Bloßes Kippen reicht dafür nicht aus. Um ganz sicher zu gehen, macht man das ganze möglichst fünfmal am Tag. Dass das für so manchen eher lebensfremd klingt, ist verständlich. Angemessen dürfte zweimaliges Lüften pro Tag sein. Dennoch geht man nur bei vier- bis fünfmaligem Lüften wirklich sicher, die Anforderungen sämtlicher Gerichte in diesem Zusammenhang auf jeden Fall zu erfüllen.

Ordnungsgemäßes Beheizen der Wohnung

Kündigung bei Straftaten zugunsten des Arbeitgebers?

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Kündigung bei Straftaten zugunsten des Arbeitgebers?
Arbeitsrecht

Bei einer Straftat des Arbeitnehmers schallen abgesehen von einem möglicherweise drohenden Strafverfahren auch arbeitsrechtlich gesehen die Alarmglocken. Geht die Straftat zulasten des Arbeitgebers, droht eine fristlose Kündigung. Doch auch, wenn der Arbeitgeber von der Straftat profitiert, drohen dem Arbeitnehmer nachteilige Konsequenzen.

Straftaten zugunsten des Arbeitgebers

Zunächst erscheint es merkwürdig, dass ein Arbeitnehmer zugunsten des Arbeitgebers eine Straftat begehen soll. Doch es kommt immer wieder vor, dass entweder Arbeitgeber Mitarbeiter direkt zu einem strafbaren Verhalten auffordern oder Arbeitnehmer dies freiwillig tun. Dies betrifft vor allem Delikte wie Urkundenfälschung oder Betrug. Unabhängig davon, ob der Arbeitgeber nun Druck aufbaut, um den Arbeitnehmer zur Straftatbegehung zu bewegen, oder der Mitarbeiter dies aus freien Stücken tut, bleibt ein solches Verhalten gefährlich.

Jetzt noch mehr Wochen- und SonntagsZeitung

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Jetzt noch mehr Wochen- und SonntagsZeitung
Gemeinsam für zukunftsorientierte Lokalmedien

Die WochenZeitung - damals noch Wochenblatt - wurde im Jahr 1971 gegründet, die SonntagsZeitung 1995. Die beiden Titel erscheinen in Teilgebieten der Regionen Franken und Schwaben mit einer Gesamtauflage von über 340.000 Exemplaren. Ab sofort gibt es noch mehr davon.

Für den Erfolg sind seit 1997 die Verleger und Geschäftsführer Manfred Fink und Barbara Appl-Fink verantwortlich. So sind es auch gegenwärtig die beiden, die die Weichen für eine sichere Zukunft und das nächste Verlags-Jahrzehnt stellen. Sie konnten mit der Prospega GmbH aus Bad Kissingen, die sich im September 2017 als Gesellschafter beteiligt hat, einen starken Partner gewinnen, der über fundierte Erfahrungen in der Verlags- und Medienbranche verfügt.

Die künftige Verlagsleitung bilden Barbara Appl-Fink, Manfred Fink und Markus Echternach, die in dieser Rolle langjährige Branchenerfahrung und Innovationskraft bündeln.

Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

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Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung
Arbeitsrecht

Das Bundesarbeitsgericht hat sich in einem aktuellen Urteil mit der fristlosen Kündigung eines Arbeitnehmers wegen sexueller Belästigung beschäftigt (BAG, Urteil vom 29. 6. 2017 - 2 AZR 302/16). Eine solche außerordentliche Kündigung ist nach § 626 Abs. 1 BGB nur dann gerechtfertigt, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Griff in die Intimsphäre als Kündigungsgrund

In dem entsprechenden Fall hatte der Arbeitnehmer eines Stahlwerkes einem Leiharbeiter von hinten schmerzhaft in den Genitalbereich gegriffen und dazu einige Bemerkungen fallen gelassen. Der Arbeitgeber hatte in der Folge wegen sexueller Belästigung gekündigt.

Fall der sexuellen Belästigung gem. § 3 Abs. 4 AGG

InterConnect unter den Top-Ten der besten Systemhäuser Deutschlands

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InterConnect unter den Top-Ten der besten Systemhäuser Deutschlands
Gert Rudolph, geschäftsführender Gesellschafter

Die InterConnect GmbH & Co. KG aus Karlsruhe zählt zu den besten Systemhäusern Deutschlands und gelangte als einziges IT-Unternehmen im Umkreis von 200 Kilometern unter die Top-Ten in der Kategorie bis 50 Mio. Jahresumsatz. Mit einer Weiter-Empfehlungsrate von 97,5 % ist das Unternehmen als 2.-bester Neueinsteiger des Jahres gewählt und erhielt das Prädikat "Besonders Empfehlenswert". Im Bereich "Managed Services" konnte InterConnect mit dem 2. Platz alle regionalen Konkurrenten hinter sich lassen. In dieser Disziplin, die für die Auslagerung einzelner IT-Dienste an externe Partner steht, bewies InterConnect mit einer hervorragenden Bewertung von 1,15 Bestleistungen.

Draytek lädt zur Hausmesse "DrayTek-Tag 2017"

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Waltersdorf , 14. September 2017 - Auf der am 02. November 2017 von 09:00 Uhr - 17:00 Uhr im Berliner Estrel Hotel stattfindenden "DrayTek-Tag"-Hausmesse werden die neuen Modellserien vorgestellt.

Zusätzlich können Interessenten an Workshops zum Thema ACS 2 und zum zentralen AP/VPN/Switch-Management teilnehmen.

Weitere Informationen erhältlich auf: http://www.draytek.de/draytek-tag-2017.html

Über Draytek:

Das 1997 in Taiwan gegründete Unternehmen DrayTek Corp. ist einer der führenden Anbieter von professionellen Netzwerkkomponenten. Zum Portfolio zählen insbesondere xDSL-Komponenten, Breitband- und Glasfaser-Produkte sowie IP-Telefonie-Lösungen. Dabei werden zahlreiche professionelle Funktionen mit Multimedia-Leistungsmerkmalen kombiniert, um die steigenden Bedürfnisse an Ausstattungsmerkmale und Performance langfristig zu erfüllen.

Über Univorx:

Die uniVorx GmbH als exklusiver DrayTek Partner für die DACH Region, mit Sitz bei Berlin, spielt eine zentrale Rolle bei der Optimierung von Produkten für den deutschsprachigen Markt. Zudem leistet die uniVorx GmbH den deutschsprachigen Kunden-Support und die Abwicklung weiterer Service-Leistungen.

Für alle Urban Art-Liebhaber CONTEMPORISM THE POP-UP

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Für alle Urban Art-Liebhaber CONTEMPORISM THE POP-UP

Saarbrücken - Vom 27. September bis zum ersten Oktober präsentiert die Galerie ZIMMERLING & JUNGFLEISCH "CONTEMPORISM THE POP-UP LONDON" in der Old Truman Brewery im Londoner Stadtteil Brick Lane.

"Wir freuen uns riesig für die Urban Art-Liebhaber ein einzigartiges und temporäres Erlebnis ausrichten zu dürfen und laden alle Kunst-Enthusiasten ein - auch diejenigen, die dem Genre noch skeptisch oder etwas ungläubig gegenüberstehen - sich uns und den Künstlern anzuschließen." sagt Patrick Jungfleisch alias RESO, Mitinhaber und -begründer der Galerie Zimmerling & Jungfleisch.

"Kunst aus dem öffentlichen Raum nun auch in Galerien auszustellen ist nichts Neues ... mit verschiedenen international renommierten Urban Art-Künstlern ins Gespräch kommen, die dann vor Publikum und live auch noch ihre Arbeiten malen - das ist ein integraler Bestandteil des CONTEMPORISM-Erlebnisses. "

DAS PROGRAMM

Mittwoch, 27. September:

17:30 - 21:00 Pressevorschau

Donnerstag, 28. September:

10:00 - 17:00 Pre-Opening "Sneak Peek", (ausschließlich für die ersten 500 angemeldeten Gäste)

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