BFH: Eigentumsverschaffungsanspruch am Familienheim nicht von Erbschaftssteuer befreit
Verfasser: pr-gateway on Friday, 26 October 2018BFH: Eigentumsverschaffungsanspruch am Familienheim nicht von Erbschaftssteuer befreit
Bei der Erbschaftssteuer wird zwischen dem Familienheim und dem Anspruch auf Verschaffung von Eigentum an einem Familienheim unterschieden, wie ein Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt (Az.: II R 14/16).
Ein Familienheim kann unabhängig von seinem Wert steuerfrei vererbt werden, wenn der erbende Ehepartner oder Lebenspartner das Familienheim weitere zehn Jahre bewohnt. Die Befreiung von der Erbschaftssteuer gilt mit Einschränkungen auch für Kinder. Das Steuerrecht bietet allerdings einen Fallstrick, wenn nicht das Familienheim, sondern nur der Anspruch auf Verschaffung von Eigentum an einem Familienheim vererbt wird. Dann besteht nach der Rechtsprechung des BFH kein Anspruch auf Befreiung von der Erbschaftssteuer, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.