Schenkungssteuer: Feststellung der Ausgangslohnsumme und Zahl der Beschäftigten
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 13 December 2018Schenkungssteuer: Feststellung der Ausgangslohnsumme und Zahl der Beschäftigten
Betriebsvermögen kann unter bestimmten Voraussetzungen zu 85 Prozent steuerfrei übertragen werden. Die Ausgangslohnsumme und die Zahl der Beschäftigten sind getrennt zu betrachten.
Für die Schenkungssteuer kann die Zahl der Beschäftigten und die Ausgangslohnsumme von Bedeutung sein und werden vom Finanzamt festgestellt. Beide Feststellungen müssen getrennt voneinander getroffen werden, da sich durch die Ausgangslohnsumme nicht automatisch auf die Zahl der Beschäftigen schließen lässt und die Steuerbefreiung der Lohnsummenbeschränkung unterliegt. Das gilt auch bei hohen Ausgangslohnsummen, die auch mit weniger als 20 Beschäftigten erreicht werden können, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.