Hundehaftpflicht noch immer Mangelware

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Gerade Familien aus den unteren Einkommensgruppen schließen keine Privathaftpflicht und auch keine Hundehaftpflichtversicherung ab, sofern sie einen Vierbeiner besitzen: Das ist das Ergebnis einer aktuellen Analyse, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gerade veröffentlichte. Besonders erschreckend ist dabei, dass sich daraus ein erhebliches Risiko für den Geschädigten ergeben kann. Wenn nämlich ein Hundehalter ohne Versicherung nicht für einen Schaden aufkommen kann, obwohl er dazu juristisch verpflichtet wäre, bleibt es dem Geschädigten überlassen, selbst für die Schadensbeseitigung und die Kostenübernahme zu sorgen. Wie günstig man sich allerdings mit einer Hundehaftpflichtversicherung dagegen schützen kann, erfährt man auf https://www.hundehaftpflichtversicherungen-vergleich.de/hundehaftpflicht...

Schon der Alltag ist schadensträchtig
Selbst wenn man keinen Hund besitzt, lauern im Alltag an jeder Ecke mögliche Gefahren, die eine Schadensersatzforderung aus der Privathaftpflicht nach sich ziehen. Ein Radfahrer verletzt einen anderen Fahrer, weil er einen Zusammenstoß verursacht. Eine junge Frau beschädigt im Restaurant die teure Kamera eines anderen Gastes, weil sie sie versehentlich mit ihrer Tasche zu Boden stößt. In solchen Fällen müssten die Verursacher für die Schäden aufkommen. Wer aber keine Privathaftpflicht abgeschlossen hat, wird zum Risiko für andere Menschen. Nach Berechnungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft haben rund 15 Prozent der deutschen Haushalte keine Privathaftpflichtversicherung. Ganz ähnlich sieht es wohl bei der Hundehaftpflichtversicherung aus. Auch hier vermuten Versicherungsexperten, dass längst nicht jeder Hundehalter eine Haftpflicht für seinen Vierbeiner vorhält. Vor allem für die Geschädigten ist das eine potenzielle Gefahr, denn wenn der Hundehalter nicht zahlen kann, bleiben sie auf ihren Kosten sitzen.

Untere Einkommensgruppen besonders betroffen
Die gesetzlichen Vorschriften sind eindeutig: Wenn man einer anderen Person einen Schaden zufügt, muss man für die Beseitigung aufkommen. Das gilt natürlich auch, wenn der Vierbeiner einen Schaden verursacht. An dieser Stelle sind sich die Versicherer und die Verbraucherschützer einig. Eine Privathaftpflicht ist also ebenso unverzichtbar wie die Hundehaftpflichtversicherung. Weil gerade Personenschäden eine immense Größenordnung ausmachen können, sollte eigentlich niemand ohne Haftpflichtversicherung das Haus verlassen. Doch die Analyse des Verbands zeigt, dass Menschen in den unteren Einkommensgruppen besonders häufig keine Versicherungspolice abschließen und bei Schäden auch nicht zahlen können. Es bleibt zu vermuten, dass es bei der Hundehaftpflichtversicherung ähnlich aussieht. Im schlimmsten Fall muss der Geschädigte seine Auslagen dann in vollem Umfang selbst zahlen, unabhängig davon, ob nun lediglich die Reinigungskosten nach einer stürmischen Begrüßung durch den Hund zu zahlen sind, ob er eine teure Vase beschädigt hat oder ob er sogar einen Unfall mit Personenschaden und nachfolgender Rentenzahlung ausgelöst hat.

Eine Forderungsausfalldeckung schützt Geschädigte
Letztlich hat jeder Versicherte aber die Möglichkeit, sich vor solchen Fällen selbst zu schützen. Mit einer Forderungsausfalldeckung sorgt man dafür, dass die eigene Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommt, die von einem Dritten verursacht wurden und für die er nicht zahlen kann. Die Forderungsausfallversicherung wird nicht von allen Versicherern angeboten. Allerdings ist die Option häufig in hochwertigen Tarifen enthalten. Einige Gesellschaften bieten auch einen einzelnen Baustein an, der einen Forderungsausfall abdeckt. Letztlich sollte jeder Versicherte zum eigenen Schutz ein solches Modul abschließen, um bei Haftpflicht- und Hundehaftpflichtschäden ausreichend versichert zu sein. Der Preis des Bausteins ist meist moderat, und wenn der Versicherungsfall eintritt, lohnt er sich für den Geschädigten fast immer.