GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung der Eintrittspflicht der D&O-Versicherung
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 27 September 2018GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung der Eintrittspflicht der D&O-Versicherung
Bei rechtswidrigen Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife muss die D&O-Versicherung nicht einstehen. Das hat das OLG Düsseldorf mit Urteil 20. Juni 2018 entschieden (Az.: I-4 U 93/16).
Mit der D&O-Versicherung sichern Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer ihr persönliches Risiko ab. Das OLG Düsseldorf hat nun entschieden, dass die D&O-Versicherung bei rechtswidrigen Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife nicht eintreten muss. Dadurch hat sich das Risiko für die leitenden Organe erheblich verschärft. Denn ein großer Teil der Schadensfälle bei D&O-Versicherungen betrifft den Bereich der Insolvenztatbestände, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Wichtig ist nun daher die Bewertung wie weit der Versicherungsschutz der D&O-Police reicht und welche Schadensfälle abgesichert sind. Gegebenenfalls sollte mit dem Versicherer neu verhandelt werden.