Eine Gebrauchsanleitung ist Teil des Produktes und zwingend vorgeschrieben
Verfasser: pr-gateway on Monday, 25 March 2019
Ob Gebrauchs-, Bedienungs- oder Betriebsanleitung, gemeint ist immer dasselbe: eine Kunden-information, die den Benutzer unter anderem in die Lage versetzt, ein Produkt ohne Risken für Sicherheit und Gesundheit zu verwenden.
Das Produktsicherheitsgesetz schreibt vor: sobald ein Produkt beim Gebrauch ein Risiko für Gesundheit oder Sicherheit des Benutzers darstellen könnte, muss der Hersteller dem Produkt eine Gebrauchsanleitung mitliefern, die den Benutzer vor diesen Risiken warnt.
Die Gebrauchsanleitung ist also Bestandteil des Produkts und muss gegebenenfalls Hinweise enthalten, die den sicheren Umgang mit dem Produkt ermöglichen.
Auch die CE-Kennzeichnung, die für viele Produktgruppen innerhalb der EU vorgeschrieben ist, setzt eine Gebrauchsanleitung voraus.
An Inhalt, Form und Struktur einer Gebrauchsanleitung werden heutzutage umfassende und konkrete Anforderungen gestellt. Es soll klar und deutlich definiert sein, was das Produkt "kann" - und was nicht. Die bereits erwähnten Hinweise zum sicheren Umgang mit dem Produkt sollen in Sicherheits- und Warnhinweise unterteilt sein.