Täuschend echt: Waffenimitate für Jecken tabu
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 26 February 2019
Per Gesetz verboten
"Das Waffengesetz verbietet sogenannte Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit - und das auch in der fünften Jahreszeit", sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. Gleiches gilt für Hieb- oder Stoßwaffen, die ohne viel Kraftaufwand Verletzungen verursachen können. "Wer mit einer derartigen Waffenattrappe unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld." Auch die Polizei ist nach den Erfahrungen mit Terroranschlägen und Amokläufen in ganz Europa sensibilisiert. Wer bei Großveranstaltungen wie dem Karneval mit einer echt aussehenden Waffe hantiert, riskiert, "entwaffnet" zu werden.