Demenzkranke dürfen Betreuer selber wählen
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 22 January 2019ARAG Experten über ein BGH-Urteil, das die Rechte von Menschen mit Demenz stärkt
Menschen, die an Demenz erkranken, sind oft nicht mehr in der Lage, sich um ihre Angelegenheiten selbst zu kümmern und werden in der Folge als geschäftsunfähig eingestuft. Dann benötigen sie einen gesetzlichen Betreuer. Oft ist das eine Person aus dem familiären Umfeld, die sich ehrenamtlich engagiert. Wenn dies nicht möglich ist, wird vom Betreuungsgericht ein Berufsbetreuer bestimmt. Doch die ARAG Experten weisen Betroffene darauf hin, dass sie wählen dürfen, wer sie als Betreuer vertritt.
Aufgaben des Betreuers
Gesetzliche Betreuer regeln für Demenzkranke alle Dinge, die sie selbst aufgrund ihrer Erkrankung nicht mehr ausführen können. Ob es dabei etwa um gesundheitliche Fragen oder Bankgeschäfte geht - die Aufgaben werden vom Betreuungsgericht festgelegt. Den Betreuer selbst hingegen kann der Demenzkranke vorschlagen - unabhängig von seiner Geschäftsfähigkeit und natürlichen Einsichtsfähigkeit. Eine Ausnahme besteht lediglich, wenn das Wohl des Erkrankten gefährdet sein könnte.