Rechtslage bei nicht durchgeführter DGUV V3 Prüfung
Verfasser: pr-gateway on Monday, 17 June 2019Ordnungswidrigkeit mit vielen Gefahren
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen elektrische Betriebsmittel vor der Inbetriebnahme, nach Instandsetzung sowie in regelmäßigen Intervallen nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) geprüft werden, um eine sichere und gefahrlose Funktion zu bestätigen. Wie die Rechtslage bei nicht durchgeführter Elektroprüfung ist, erläutert die ESG Elektro Service Gesellschaft , erfahrener Dienstleister für die DGUV V3 Prüfung.
Versicherungsanspruch erlischt bei Nichtdurchführung
Laut dem Sozialgesetzbuch liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn vorsätzlich oder fahrlässig den Grundsätzen der DGUV Vorschrift 3 zuwidergehandelt wird. Hierzu gehört auch, wenn ein Unternehmer die Prüfung nach den Vorgaben der DGUV V3 nicht durchführen lässt. Darüber hinaus kann im Schadensfall der Versicherungsanspruch mit der Nichtdurchführung der Prüfung erlöschen. Bei einem Unfall haftet daher im schlimmsten Fall allein der Unternehmer für die dabei entstandenen Schäden. Bei Sachschäden müssen diese durch den Unternehmer aus eigener Tasche kompensiert werden, bei Personenschäden ist jedoch auch eine strafrechtliche Belangung möglich. Um sich vor solchen Szenarien abzusichern, rät die ESG, die elektrischen Betriebsmittel regelmäßig durch eine hierzu befähigte Person prüfen zu lassen.