Im Datenschutzrecht auf dem Laufenden bleiben: Neuer Infodienst Datenschutz für Praktiker
Verfasser: pr-gateway on Friday, 24 August 2018
Mit Ablauf der Übergangsfrist am 25.05.2018 sind die Regelungen der DSGVO sowie des neuen BDSG anzuwenden. Doch auch danach werden neue wegweisende Urteile, Positionspapiere der Datenschutzkonferenz und Vorschriften im Rechtsgebiet Datenschutz folgen.
Deutlich macht dies u. a. die noch vor Ablauf der Übergangsfrist vom europäischen Rat kurzfristig (19.04.2018) veröffentlichte "BERICHTIGUNG der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates" (8088/18). Die 386 Seiten umfassende Schrift beinhaltet neben sprachlichen Korrekturen auch Regelungen, die z. B. den Versand von Newsletter und Mailings verschärfen können. Zudem wird die Rechtsprechung nach und nach mehr Gewissheit bringen, wie ein Urteil (Az. C-210/16) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zeigt, nach dem Betreiber von Facebook-Fanpages gemeinsam mit Facebook für den Schutz der Nutzerdaten verantwortlich sind.