Immobilienrecht: Wenn der Verkäufer noch ein wenig länger bleibt
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 11 June 2019Notarin Sonja Reiff informiert über Möglichkeiten von Immobiliennutzung und Vertragsgestaltung beim Immobilienverkauf, insbesondere darüber, wenn der Verkäufer noch in der Immobilie wohnt.
Frankfurt, 6. Juni 2019 - Nicht selten wohnt der Verkäufer einer Immobilie noch in dieser, wenn der notarielle Kaufvertrag beurkundet wird. Mit Zahlung des Kaufpreises wird dann meist die Übergabe und Räumung der Immobilie vereinbart. Manchmal ist aber auch eine längere Nutzung durch den Verkäufer im Interesse beider Vertragsparteien. Worauf hierbei zu achten ist und welche vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, erklärt Sonja Reiff, Notar in Frankfurt, in einem neuen Fachbetrag zum Immobilienrecht auf der Homepage der Sozietät Selzer Reiff Rechtsanwälte Notare.