BAG: Anspruch auf Abfindung in der Insolvenz
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 3 April 2019BAG: Anspruch auf Abfindung in der Insolvenz
Insolvenz und Kündigung des Arbeitsvertrags liegen zeitlich oft eng zusammen. Strittig ist häufig, wie der vereinbarte Anspruch auf Abfindung eines Arbeitnehmers in der Insolvenz zu befriedigen ist.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 14. März 2019 eine für Arbeitnehmer erfreuliche Entscheidung getroffen (Az.: 6 AZR 4/18). Demnach ist der Anspruch auf Abfindung eine Masseverbindlichkeit des insolventen Unternehmens, wenn erst der Insolvenzverwalter einen Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses macht und dieses daraufhin vom Gericht aufgelöst wird. Der Anspruch auf die Abfindung ist dann vorrangig zu erfüllen, d.h. der Arbeitnehmer erhält die Abfindung in der vollen geschuldeten Höhe und nicht nur anteilig aus der Insolvenzmasse, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Laut der Entscheidung des BAG gilt dies auch dann, wenn die Kündigung des Arbeitsverhältnisses noch von dem Arbeitgeber erklärt wurde.