OLG Brandenburg weitet die Beratungspflichten von Anlageberatern aus
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 14 October 2015Das Oberlandesgericht entscheidet, dass das Anlagemodell an der Grenze des wirtschaftlich Vertretbaren ist.
Mit Urteil des 7. Zivilsenates des Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg vom 22.07.2015 ist der Pflichtenkanon der Anlageberatung um eine Nuance reicher geworden: Nach dieser Entscheidung der Brandenburgischen Oberlandesrichter haben Anlageberater von einer vollständigen Fremdfinanzierung einer Beteiligung an einem geschlossenen Fond dringend abzuraten oder jedenfalls nachdrücklich auf das besondere Risiko des Verlustes des Beteiligungskapitals bei Fortbestand der eingegangenen Zins- und Tilgungspflichten hinzuweisen. Im konkreten Fall stellten die Richter fest, dass die unternehmerische Beteiligung mit dem hohen Risiko eines weitgehend oder vollständigen Verlustes der Beteiligungseinlage behaftet war und die Darlehensaufnahme deshalb wirtschaftlich gesehen an der Grenze zum Verantwortbaren war.
Steuerspareffekte oder zu hohes Risiko bei Kapitalanlagen von geschlossenen kreditfinanzierender Fonds als Altersvorsorge?