Testamentsvollstreckung zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten
Verfasser: pr-gateway on Friday, 12 February 2016
Essen, 12. Februar 2016*****Es ist bekannt, dass eine Vielzahl von Erbfällen vor Gericht landet, weil der eine oder andere Erbe sich nicht mit dem, was er aus der Erbmasse erhält, zufrieden gibt, die Bewertung anzweifelt oder meint, dass andere Erben ungerechtfertigterweise mehr erhalten als er selbst erhält. Die Zuordnungen von Vermögensgegenständen werden angezweifelt, die Streitigkeiten sind vorprogrammiert. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, zertifizierte Testamentsvollstreckerin, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf, rät deshalb, zur Vermeidung von Streitigkeiten im Testament eine Testamentsvollstreckung zu verfügen und bereits die Person, die diese Testamentsvollstreckung durchführen soll, namentlich zu benennen.