Zinsensparen mit dem Wiederrufsjoker - rät Andreas Schwering
Viele Häuslebauer oder Käufer von Eigentumswohnungen ärgern sich über hohe Zinsen, die sie vor Jahren abgeschlossen haben, als das Zinsniveau noch wesentlich höher war. Wenn sie jetzt versuchen, ihre Zinslast abzusenken, stoßen sie bei vielen Kreditinstituten und Versicherungen auf Ablehnung.
Glücklicherweise hat der Gesetzgeber Ende 2002 einen verbesserten Verbraucherschutz geschaffen. Er zwingt die Kreditgeber dazu, in ihren Verträgen eine Widerrufsbelehrung einzubauen, die es den Verbrauchern ermöglicht, die ausgehandelten Vereinbarungen nachträglich zu überprüfen und notfalls auch zu widerrufen.
Ist eine solche Widerrufsbelehrung allerdings fehlerhaft, dann kann der Immobilienkredit auch Jahre später noch widerrufen werden und durch einen neuen Kreditvertrag zu wesentlich günstigeren Zinskonditionen ersetzt werden.