BGH: Fehler bei der Anlageberatung verjähren gesondert
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 29 July 2015BGH: Fehler bei der Anlageberatung verjähren gesondert
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Bei einer fehlerhaften Anlageberatung verjährt jeder Beratungsfehler einzeln. Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 2. Juli 2015 (III ZR 149/14) bekräftigt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Eine fehlerhafte Anlageberatung bei Kaitalanlagen kann zu Schadensersatzansprüchen der Anleger führen. Dabei können dem Anlageberater mehrere Fehler unterlaufen. Jeder dieser Fehler verjährt gesondert, entschied der BGH mit Urteil vom 2. Juli und stärkte damit auch die Chancen der Anleger, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.