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Namhafter Network Marketing Trainer, Ricky Frank, tritt DubLi Network bei

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Namhafter Network Marketing Trainer, Ricky Frank, tritt DubLi Network bei
DubLi Network CNO Ricky Frank

FORT LAUDERDALE, FL - 28. Juli 2015 - DubLi Network (http://www.dublinetwork.com), das weltweit größte E-Commerce-Direktvertriebsunternehmen, hat heute angekündigt, Ricky Frank zum Chief Network Officer benannt zu haben. Herr Frank ist somit der zweite in der leitenden Position als Network-Marketing-Leader, der DubLi Network in 2015 beitrat, nachdem Jerry Yerke im Januar diesen Jahres zum Chief Network Officer ernannt wurde.

Herr Frank schließt sich DubLi Network an nach umfangreicher beruflicher Laufbahn, die sich auf Verkaufstraining, Marketing, persönliches Wachstum sowie Entwicklungsprogramme konzentrierte. Er erreichte Top-Positionen in jeder Network-Marketing-Firma, für die er tätig war und baute eine der weltweit größten Downlines auf.

Mehr Sicherheit beim Busfahren

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Mehr Sicherheit beim Busfahren

Kempten (Allgäu): Fahrgäste, die im Einstiegsbereich eines Busses gleich hinter der Windschutzscheibe mitfahren, gefährden im Fall eines Unfalls nicht nur sich selber. Sie versperren auch dem Busfahrer die Sicht. Zudem verstoßen sie gegen gesetzliche Vorschriften. Denn Fahrgäste dürfen nur im Bereich hinter der in den Bussen üblichen Pendelschranke befördert werden. Bei gutgemeinten Gesetzen und ihrer praktischen Umsetzung prallen manchmal zwei Welten aufeinander. Über diese Problematik diskutierten kürzlich Vertreter der Polizei mit der neu gegründeten Mobilitätsgesellschaft für den Nahverkehr im Allgäu (kurz: mona) (http://www.mona-allgaeu.de/) und Linienbusfahrern in Kempten.

DFK - Gruppe weiter auf Erfolgskurs

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DFK - Gruppe weiter auf Erfolgskurs

Kaltenkirchen - 06.07.2015. Halbjahresergebnis bestätigt positiven Trend

"Der Halbjahresabsatz in unserem Immobiliensegment hat sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt", sagt Valeri Spady, Gründer und Vorstandsvorsitzender der DFK / Deutsches Finanzkontor AG. Mit den Fortschritten im Rahmen der laufenden Umstrukturierungen innerhalb der gesamten DFK-Gruppe zeigt er sich sehr zufrieden. Laut Spady machen sich die positiven Auswirkungen der durchgeführten Maßnahmen am deutlichsten im genannten Immobiliensegment bemerkbar.

14. Jahresauftaktveranstaltung der DFK Unternehmensgruppe

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14. Jahresauftaktveranstaltung der DFK Unternehmensgruppe

Kaltenkirchen - April 2015. Interessante Vorträge zu aktuellen Themen bekamen am Samstag, 7. Februar 2015, die Besucher der 14. Jahresauftaktveranstaltung der Unternehmensgruppe der Deutschen Finanzkontor AG (DFK) in Göttingen geboten. Im Mittelpunkt standen dabei zum einen unternehmensspezifische Themen, wie ein Rückblick auf das erfolgreiche Jahr 2014 sowie ein Überblick über die Organisationsstruktur der DFK Gruppe. Zum anderen war es wieder gelungen, interessante und branchenübergreifende Themen auf der Tagesordnung zu platzieren. In mehreren Vorträgen mit verschiedenen Referenten gab es unter anderem spannende Einblicke in die Welt des interkulturellen Vertriebs sowie in die moderne Bankenlandschaft. Es folgt ein kurzer Überblick über die Referenten und die Inhalte der Vorträge:

Vitali Bühler, Aufsichtsratsmitglied der DFK Deutsches Finanzkontor AG und Leiter der Direktion Süd

Gesetzlicher Mindestlohn für Friseure ab 1. August

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Gesetzlicher Mindestlohn für Friseure ab 1. August
GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht-Arbeitsvertrag.html Ab dem 1. August gilt auch im Friseurhandwerk der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 pro Stunde. Dann endet eine Übergangsregelung, die es bisher in dieser Branche gab.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Seit dem 1. Januar 2015 gilt der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Ausnahmen gibt es auch beim Mindestlohn. So galt für das Friseurhandwerk eine Übergangsregelung, die jetzt endet. Ab dem 1. August haben damit auch Friseure bundesweit einen Anspruch auf den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Ausgenommen davon sind Auszubildende und Praktikanten, die bis zu drei Monaten beschäftigt werden.

YUASA: TÜV-geprüfte Batterien für Windräder

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 TÜV-geprüfte Batterien für Windräder
TÜV-zertifiziert: die Blei-Säure-Batterien von YUASA finden ihren Einsatz in Pitch-Systemen

Düsseldorf, Juli 2015 - Den boomenden Markt der Windkraft adressiert YUASA Battery (Europe) GmbH mit ihren robusten NP7-12 und NPH5-12 Standby-Batterien. Als derzeit einzige Typen im Markt sind diese nach unten stehenden Normen TÜV-geprüft und damit dem Wettbewerb eine Nasenlänge voraus. Die Prüfung nach den Normen DIN EN 60068-2-6:2008, DIN EN 61373:2011 und DIN EN 60068-2-27:1995 bestätigt die Schock-, Vibrations- und Rüttelfestigkeit der Batterien - ein ausschlaggebendes Kriterium für Hersteller von Pitch-Systemen und deren Anwender. Denn auch bei einem Spannungsausfall muss unter allen Umständen gewährleistet sein, dass die Verstellung der Rotorblätter in die Fahnenstellung möglich ist, um den Rotor komplett oder in eine niedrige gefahrlose Drehzahl abzubremsen. Demzufolge hat die Batterie in elektrischen Systemen eine sehr hohe Bedeutung.

BGH: Fehler bei der Anlageberatung verjähren gesondert

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 Fehler bei der Anlageberatung verjähren gesondert
GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Bei einer fehlerhaften Anlageberatung verjährt jeder Beratungsfehler einzeln. Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 2. Juli 2015 (III ZR 149/14) bekräftigt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Eine fehlerhafte Anlageberatung bei Kaitalanlagen kann zu Schadensersatzansprüchen der Anleger führen. Dabei können dem Anlageberater mehrere Fehler unterlaufen. Jeder dieser Fehler verjährt gesondert, entschied der BGH mit Urteil vom 2. Juli und stärkte damit auch die Chancen der Anleger, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Die GIG schließt sich der Kampagne "Frauen an die Spitze" an

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Als Torsten Hannusch von der Kampagne "Frauen an die Spitze" der IHK Berlin und der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen hörte, war er sofort als Unterstützer dabei. Schon seit der Gründung im Jahr 1998 setzt die GIG-Unternehmensgruppe auf Frauenpower. Dies ist für einen Dienstleister im Bereich des technischen Gebäudemanagements recht ungewöhnlich. Naturgemäß erlernen eher Männer technische Berufe wie Servicetechniker, Elektriker, Gas-Wasser-Monteur, Lüftungstechniker und ähnliche.

"Gerade aus diesem Grund haben wir es uns von Anfang an zum Ziel gesetzt, besonders weibliche Mitarbeiter zu fördern. Mitarbeiterförderung durch Delegation zu Meisterausbildungen oder zum Studium gehören bei uns zu einer gezielten Personalentwicklung dazu. Talente anzuziehen und zu fördern ist in der heutigen Zeit besonders für ein mittelständisches Unternehmen wir die GIG wichtig.", sagt Gründer und geschäftsführender Gesellschafter Torsten Hannusch.

Wieder erhältlich: Die dentOcard® bei brilliant promotion®

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 Die dentOcard® bei brilliant promotion®
dentOcard® - Zahnseide für Unterwegs

Lange war die dentOcard® nicht verfügbar - doch das ist nun vorbei: Ab sofort kann die bedruckte Zahnseide im Scheckkartenformat wieder bestellt werden. Individuell bedruckt ist die dentOcard® das ideale Werbemittel für Zahnärzte, Krankenkassen, sowie die gesamte Gesundheitsbranche.

Werbegeschenke sind dann besonders erfolgreich, wenn Sie einen hohen Nutzen haben. Das wird an der dentOcard® besonders schnell deutlich: Aufgrund des platzsparenden Designs in Form einer Scheckkarte kann die bedruckte Zahnseide einfach im Portemonnaie transportiert werden und ist damit sowohl im Alltag, als auch auf Reisen stets dabei.

Dank individueller Bedruckung sind zahlreiche Werbekontakte die Folge - auch ein Grund, warum die dentOcard® so beliebt und damit bei brilliant promotion®, dem Kooperationspartner der bedruckten Zahnseide, lange ausverkauft war. Nun sind die Lager wieder gefüllt, sodass wie gewohnt auf dieses effektive Werbemittel setzen können.

Mehr Informationen finden Sie unter www.werbeartikel-zahnseide.de

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