Wohnung gekündigt? Fünf wichtige Hinweise für Mieter, die eine Kündigung erhalten haben
Verfasser: pr-gateway on Friday, 6 November 2015Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Wenn der Vermieter das Mietverhältnis kündigt entsteht auf Mieterseite häufig Panik. Dafür gibt es zunächst keinen Grund.
Keine Zwangsräumung ohne vorherigen Räumungsprozess
Unabhängig davon, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht, kann der Vermieter den Mieter nicht einfach auf die Straße werfen. Ist also der Kündigungstermin verstrichen und bleibt der Mieter einfach in der Wohnung, muss der Vermieter zunächst eine Räumungsklage einreichen.
Bei eigenmächtigem Betreten des Vermieters - Polizei holen
Drohungen des Vermieters oder gar das eigenmächtigen Betreten der Wohnung sind unzulässig. Verschafft sich der Vermieter widerrechtlich Zugang, stellt dies einen strafbaren Hausfriedensbruch dar. In diesem Fall sollte der Mieter einfach die Polizei rufen.
Räumungsklage kann Jahre dauern