Obsternte: Mundraub ganz legal
Verfasser: pr-gateway on Monday, 28 September 2015ARAG Experten warnen: Obstbäume auf offenem Gelände sind meist nicht herrenlos!
Wer sich zur Obsternte einen scheinbar herrenlosen Apfelbaum auf freiem Feld auserkoren hat, kann dabei unbewusst eine Straftat begehen - Diebstahl nämlich. Wie Sie ganz legal die herrlichen Äpfel ernten können, verraten die ARAG Experten.
Beim Auto Diebstahl, beim Apfel Mundraub?
Es spielt grundsätzlich keine Rolle, was für ein Gegenstand gestohlen wird. Egal ob Apfel oder Auto, es handelt sich immer um Diebstahl gemäß § 242 StGB. Der Diebstahl von Sachen mit geringem Wert (bis ca. 50 EUR) wird nur auf Antrag verfolgt. Polizei oder Staatsanwaltschaft werden nicht von sich aus aktiv. Früher gab es noch den Straftatbestand des Mundraubs. Er galt als sogenannte Übertretung und durfte mit 500 Mark Geldstrafe bzw. einer Haftstrafe bis zu sechs Wochen geahndet werden.
Mundraub ganz legal?
Mittlerweile gibt es Internetseiten, bei der auf einer Deutschlandkarte Obstbäume und Sträucher verzeichnet werden. Deren Früchte sind nach Auskunft der Seitenbetreiber vom Eigentümer zur freien Verfügung gestellt worden - die Macher sprechen von legalem Mundraub. Legal deshalb, weil die Eigentümer der Bäume damit einverstanden sind, dass die Früchte gesammelt werden.