News

Das Romantik Hotel Linslerhof vertraut im Bereich Öffentlichkeitsarbeit auf PR Office

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Das Romantik Hotel Linslerhof vertraut im Bereich Öffentlichkeitsarbeit auf PR Office
Bettina Häger-Teichmann, Inhaberin von PR Office, unterstützt und berät das Hotel Linslerhof

Horn-Bad Meinberg, Juli 2016 - Nach einer kurzen Unterbrechung berät und unterstützt Bettina Häger-Teichmann, Inhaberin der Agentur PR Office, mit ihrem Team wieder das Romantik Hotel Linslerhof im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

PR Office betreut seit 1998 namhafte Unternehmen aus der Hotellerie- und Touristikbranche, wie z. B. aktuell die Göbel Hotelgruppe, GHOTEL hotel & living, die Gemeinde Willingen, das Tagungszentrum Schloss Hohenkammer, die Sonnenhotels und Resorts, die carehotels sowie auch Einzelhotels, wie z. B. das Hotel Pabst auf Juist, das Hotel & SPA-Resort Freund im Sauerland und das Seehotel Adler am Bodensee. Ganz neu dabei sind auch die Familotels Gut Landegge und Ottonenhof, die PR Office seit Sommer dieses Jahres betreut.

Neuer CPC-Konnektor ermöglicht unkomplizierten Einsatz von Therapiegeräten für den Patienten zu Hause

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Neuer CPC-Konnektor ermöglicht unkomplizierten Einsatz von Therapiegeräten für den Patienten zu Hause
DTLD-Serie für besseres Handling

CPC (Colder Products Company) (http://www.cpcworldwide.com/), führender Hersteller von Schnellverschlusskupplungen (http://www.cpcworldwide.com/Products)und Fittings für Kunststoffschläuche, stellt mit seiner neuen DTLD-Serie (http://www.cpcworldwide.com/Product-List/Series/167?Category=44) weitere Kupplungen seines Produktprogramms vor. Die DTLD-Serie wurde in erster Linie für ein besseres Handling von Dual-Kühlleitungen konzipiert, wie sie bei medizinischen Therapiegeräten im Einsatz sind. Die Kupplungen sind die ersten dieser Art. Der Anwender kann mit der einfach zu bedienenden, zum Patent angemeldeten Daumentaste zwei Schlauchleitungen auf einmal oder bei Bedarf auch nur eine Leitung verbinden oder trennen.

Wann sind Nebentätigkeiten von Arbeitnehmern zulässig? (Teil 1)

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Wann sind Nebentätigkeiten von Arbeitnehmern zulässig? (Teil 1)
Arbeitsrecht

Einige Arbeitnehmer haben den Wunsch, neben ihrem Hauptjob noch anderweitig tätig zu werden - entweder für einen anderen Arbeitgeber oder sogar selbständig. Was gilt es dabei zu beachten?

Genehmigung der Nebentätigkeit: Wer neben seiner regulären Tätigkeit auch noch anderweitig arbeiten möchte, muss einige Formalien berücksichtigen. Um keine Probleme zu bekommen, ist am besten, eine Genehmigung des Arbeitgebers für die Nebentätigkeit einzuholen.

Nebentätigkeit oder Freizeitaktivität: Vom Begriff der Nebentätigkeiten sind im Arbeitsrecht neben entgeltlichen Tätigkeiten auch unentgeltlich erfasst, also etwa Ehrenämter und Hobbys. Damit müssen auch diese dem Arbeitgeber angezeigt bzw. von ihm genehmigt werden, sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass betriebliche Interessen von ihm erheblich beeinträchtigt werden könnten.

Hinweise für Arbeitnehmer zur Kündigung wegen Diebstahls

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Hinweise für Arbeitnehmer zur Kündigung wegen Diebstahls
Arbeitsrecht

Auch bei geringwertigen Sachen droht fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung kann auch bereits beim Diebstahl von geringwertigen Sachen aus dem Eigentums des Arbeitgebers gerechtfertigt sein. Eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung kommt auch dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer viele Jahre lang völlig ordnungsgemäß für den Arbeitgeber tätig war.

Ein Beispiel ist der Diebstahl von Zigarettenpackungen im Wert von 10 Euro. Das Bundesarbeitsgericht zur Kündigung der Betroffenen, die zuvor 18 Jahre den Betrieb angehört hatte: Entwendet eine Verkäuferin Zigarettenpackungen aus dem Warenbestand des Arbeitgebers, kann dies auch nach längerer Beschäftigungsdauer eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen (BAG, Urteil vom 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 -, BAGE 142, 176-187).

Vorsicht bereits bei erster Anhörung

Private Internetnutzung durch die Arbeitnehmer - was Arbeitgeber beachten sollten

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Private Internetnutzung durch die Arbeitnehmer - was Arbeitgeber beachten sollten
Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht ist die private Nutzung von dienstlichem Telefon und Internet aktuell ein viel diskutiertes Thema. Für Arbeitgeber gibt es sowohl Chancen als auch Risiken in Zusammenhang mit diesem Thema.

Risiken

Privates Surfen im Internet während der Arbeitszeit ist bei zahlreichen Arbeitnehmern inzwischen verbreitet. Das jeweilige Unternehmen hat dadurch aber beträchtliche Schäden. Auf der anderen Seite geht aus unterschiedlichen Studien hervor, dass der Stress am Arbeitsplatz immer mehr zunimmt. Warum das?

Surfen ersetzt heute Schlafen

Radfahrer überholen: Wie nahe ist erlaubt?

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Wiesbaden, 14. Juli 2016. Fahrradfahren liegt im Trend. Rund 78 Millionen Fahrräder gibt es in Deutschland. Und rund 10 Prozent aller Wege werden mit dem Fahrrad erledigt. Doch obwohl Radler fest zum Straßenverkehr gehören, tun sich viele Autofahrer beim Umgang mit diesen Verkehrsteilnehmern schwer "Wichtig ist es, dass Autofahrer immer einen ausreichenden Seitenabstand zu den Radfahren einhalten", so Sina Schmitt, Expertin beimKfz-DirektversichererR+V24. "Und der beträgt mindestens 1,5 Meter." Doch nehmen es die Autofahrer mit dem Abstand nicht so ernst, wie eine repräsentative Umfrage des Kfz-Direktversicherers R+V24 zeigt: 16 Prozent der Autofahrer glauben immerhin, dass sie auf schmalen Straßen die Radler auch mit nur 50 cm Abstand überholen dürfen.

Die aktuelle Studie der R+V 24 zeigt: Jeder 6. Autofahrer fährt auch einmal dichter an einem Radfahrer vorbei als die vorgeschriebenen 1,5 Meter. Das kann jedoch dazu führen, dass sich Radler durch den Luftzug eines voreifahrenden Pkw oder Lasters erschrecken, zu dicht an den Rand fahren oder auf Gehwege ausweichen - und damit sich und andere gefährden. "Wenn die 1,5 Meter nicht eingehalten werden können, darf der Autofahrer nicht überholen", sagt Sina Schmitt. "Geduld sorgt hier für mehr Sicherheit."

Vom kommenden Jahr an gilt die Rauchwarnmelderpflicht

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Vom kommenden Jahr an gilt die Rauchwarnmelderpflicht
Demofoto Übung "Kinderzimmerbrand"

(Berlin) - Nachdem alle Experten für den Brandschutz, darunter die Berliner Innungsschornsteinfeger, seit Jahren darauf gedrängt hatten, auch in Berlin die Rauchwarnmelderpflicht durch Aufnahme in die Bauordnung verbindlich festzuschreiben, wurde sie in diesem Jahr tatsächlich beschlossen. Neu gebaute Wohnungen müssen ab Inkrafttreten der neuen Bauordnung, Bestandswohnungen nach einer festgelegten Übergangsfrist, mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Das bedeutet, dass in den kommenden Jahren rund 1,9 Millionen Wohneinheiten mit jeweils mehreren Rauchwarnmeldern aus- bzw. nachgerüstet werden müssen.

Das "Dritte Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin (BauO Bln), Stand 28.6.2016" wurde am 17.6.2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntgemacht und tritt am 1.1.2017 in Kraft. Einige Änderungen sind für das Schornsteinfegerhandwerk und somit auch für dessen Kunden von erheblicher Bedeutung.

Flip-Flops mit CraSy Sylvie und JaWolle selbst gestalten

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Flip-Flops mit CraSy Sylvie und JaWolle selbst gestalten
Logo CraSy

Das Buch "Socken stricken: Passgenau mit Streifenferse" von Sylvie Rasch begeisterte zu Anfang des Jahres die Leser. Für die Sommermonate, in denen Stricksocken zu warm sind, hat CraSy Sylvie zusammen mit JaWolle Flip-Flops zum Selbstkreieren entwickelt. So können alle Strick- und Häkelbegeisterten ihr Talent auch in der heißen Jahreszeit in der Stadt, auf dem Land oder auch am Strand präsentieren. Der Individualität sind bei der Gestaltung der "Riemchen" fast keine Grenzen gesetzt. Lediglich die Befestigungspunkte der vorgefertigten Sohlen von JaWolle geben Anhaltspunkte zum Aussehen.

Seiten