Krank geschrieben! Was ist erlaubt?
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 21 February 2017ARAG Experten erläutern, was Sie dürfen, wenn Sie krankgeschrieben sind.
Die Grippewelle 2017 hat Deutschland fest im Griff; viele tausend Menschen sind aktuell an der Influenza erkrankt. Doch auch eine einfache Erkältung kann die Betroffenen für ein paar Tage außer Gefecht setzen. Aber müssen Sie, wenn es Sie erwischt hat, in jedem Fall zu Hause bleiben? Generell gilt: Wer krank ist, hat die Pflicht, sich an die Anweisungen des Arztes zu halten und alles zu unterlassen, was die Genesung verzögern oder gefährden könnte. Doch was das im Arbeitsalltag bedeutet, erläutern ARAG Experten.
Mal schnell zum Einkaufen
Der Gang in den Supermarkt oder die Apotheke ist in der Regel erlaubt. Ausgedehnte Shoppingtouren sind tabu. Wer sich dabei erwischen lässt, riskiert eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar die Kündigung.
Kino gegen Langeweile
So lange die Genesung nicht gefährdet wird, ist - je nach Krankheit - ein Kino- oder Restaurantbesuch durchaus in Ordnung. Wer jedoch beispielsweise wegen einer Magenverstimmung nicht zur Arbeit geht, dann aber im Fastfood-Restaurant angetroffen wird, muss mit einer Abmahnung rechnen.