Hinweise für Arbeitnehmer zur Kündigung wegen Krankheit
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 27 April 2017Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Arbeitgeber versuchen in der Praxis sehr häufig, den Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung zu kündigen. An eine krankheitsbedingte Kündigung werden aber strenge Anforderungen gestellt. Nicht selten greifen Arbeitgeber deshalb nach Möglichkeit auf andere Kündigungsgründe zurück, die sich aus einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers ergeben, oder schieben gar betriebsbedingte Gründe vor.
Arbeitnehmer können Kündigung wegen Krankheit ggf. zurückweisen
Ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung laufen für Arbeitnehmer wichtige Fristen. Wer eine Kündigung erhält, sollte also keine Zeit verlieren und sich umgehend rechtlichen Rat bei einem spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht suchen. Unter Umständen kann die Kündigung nämlich z. B. zurückgewiesen werden. Das ist allerdings nur unverzüglich (in der Regel also nur innerhalb von wenigen Tagen) möglich. Nach einer Woche dürfte es dafür zu spät sein.
Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen