BGH zu unzulässiger Werbung mit nährwertbezogenen Angaben
Verfasser: pr-gateway on Friday, 5 January 2018BGH zu unzulässiger Werbung mit nährwertbezogenen Angaben
Nährwertbezogene Angaben auf Lebensmitteln wie "mild gesalzen" können eine unzulässige Werbung darstellen. Das geht aus einem Urteil des BGH vom 18. Mai 2017 hervor (Az.: I ZR 100/16).
Werbung mit nährwertbezogenen Angaben auf Lebensmitteln kann ein schmaler Grat sein, da verschiedene rechtliche Anforderungen beachtet werden müssen. Bei einem Verstoß gegen die rechtlichen Vorgaben kann die Werbung unzulässig sein und eine Unterlassungsklage drohen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
In dem Fall, den der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte, ging es um verschiedene Tütensuppen. Auf der Vorderseite der Verpackungen befand sich die Angabe "Mild gesalzen - voller Geschmack". Dagegen klagte ein Verbraucherverband, der diese Aussage als ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sah. Der BGH gab der Klage statt.