Drei Gründe, warum verhaltensbedingte Kündigungen oft schiefgehen
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 10 August 2017Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Fehlende Beweisbarkeit der Pflichtverletzung, fehlende Abmahnung, fehlende Betriebsratsanhörung - das sind die drei häufigsten Gründe, weswegen verhaltensbedingte Kündigungen scheitern.
Beweisprobleme des Arbeitgebers
Als Anwalt für Arbeitsrecht erlebe ich es häufig vor Gericht: Der Arbeitgeber wirft dem Arbeitnehmer Dinge vor, die er vor Gericht nicht beweisen kann. Ihm bleibt dann meistens nichts anderes übrig, als seinen Mitarbeiter wiedereinzustellen, oder er zahlt ihm eine hohe Abfindung, damit er den Arbeitsplatz freiwillig räumt. Wenn die Beweisführung lange dauert, beispielsweise weil man Zeugen laden muss oder Sachverständige, bedeutet das immer ein hohes Risiko für den Arbeitgeber. Denn: Je länger der Prozess dauert, desto mehr Geld muss er nachzahlen an Lohn und Sozialversicherungsbeiträgen, falls der Beweis doch nicht gelingt.
Fehlende oder fehlerhafte Abmahnung oder Betriebsratsanhörung