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Freistellen.de - jetzt mit brandneuer Website!

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Freistellen.de - jetzt mit brandneuer Website!
Freistellen.de

Bilder freistellen lassen bei freistellen.de - der Bildbearbeitungsservice der 3W Image GmbH aus Leipzig zeigt sich seit kurzem mit einer komplett überarbeiteten neuen Webseite, in einem richtig schönen und frischen Design. Aber auch was die Services anbelangt wurde viel erweitert. So zählt zu den angebotenen Dienstleistungen nicht nur das Freistellen von Bildern, sondern auch:

- Hollow Man Montage
- Alphakanal Maskierung
- Multipfad-Freisteller
- Ebay & Amazon Bilder
- Composing
- Bildrestauration

und das für die verschiedensten Branchen wie Beauty, Automotive, Lebensmittel, Möbel uvm.

Natürlich hat die 3W Image GmbH auch bzgl. der Kundenzufriedenheit ein optimales Paket geschnürt. So können sich Kunden auf folgende Services freuen:

- Kostenfreier Test
- 24/7 Service
- Telefonischer Support
- Express Service
- Technical Guidline Service
- Große Auftragsvolumen
- Mengenrabatt
- 3W-Upload-Service
- Kostenfreie Korrekturen

Mieter zeigt Schimmelpilz in der Wohnung an - Tipps für Vermieter

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Mieter zeigt Schimmelpilz in der Wohnung an - Tipps für Vermieter
Fachanwalt Bredereck

Schimmel in der Mietwohnung kann für den Vermieter teuer werden. Der Mieter wird unter Umständen das volle Programm aus Instandsetzungsansprüchen, Mietminderung und Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend machen. Deshalb ist es für Vermieter wichtig, einige grundsätzliche Hinweise zu berücksichtigen, wenn es um das Thema Schimmel in der Mietwohnung geht.

Baumängel überprüfen lassen: Kommt es zum Streit über den Schimmel und seine Ursachen, ist es nach der Rechtsprechung zunächst am Vermieter darzulegen und zu beweisen, dass keine Baumängel für den Schimmelpilz ursächlich sein können. Gibt es nämlich Baumängel, die den Schimmelpilz herbeigeführt haben, ist der Mieter mit seinen Anspruchsbegehren in der Regel erfolgreich. Wer hier also Zweifel hat, sollte sich um die Einholung eines Privatgutachtens kümmern, das diese Frage untersucht. So erspart man sich, dass im Rahmen des Prozesses ein Sachverständiger Baumängel feststellt und der Vermieter dann den Prozess verliert und sämtliche Kosten zu tragen hat.

Filmpremiere CITY of GHOSTS, mit der Kamera gegen die IS in Raqqa

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Filmpremiere CITY of GHOSTS, mit der Kamera gegen die IS in Raqqa
Plakat CITY OF GHOSTS bei der Berliner Union-Film

Nach der erfolgreichen Summer Open Air Cinema-Eventreihe präsentieren die Berliner Union Film Ateliers am 23. November um 20:00 Uhr den Dokumentarfilm City of Ghosts vom Oscar®-nominierten Regisseur Matthew Heinemann auf dem historischen Gelände an der Oberlandstraße in Berlin-Tempelhof. Der Film begleitet Mitglieder der syrischen Bürgerjournalistengruppe Raqqa is being Slaughtered Silently. Eindrucksvoll und ungeschminkt zeigt er die barbarischen Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen durch den IS und das "Assad-Regime" rund um die Stadt Raqqa. Im Anschluss wirft eine Paneldiskussion mit Vertretern von Reporter ohne Grenzen Licht auf die aktuelle Situation in Syrien.

Gemeinsam für geprellte Immobilienkäufer in Spanien

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Gemeinsam für geprellte Immobilienkäufer in Spanien

Köln, November 2017

Gute Nachrichten für geprellte Privatanleger in Spanien: durch die Kooperation der Spanish Legal Reclaims mit der ROLAND ProzessFinanz wird für geprellte Käufer die Rückforderung von verlustreichen Geldanlagen in Spanien noch attraktiver. So kann Spanish Legal Reclaims die erforderlichen Gerichtsverfahren nun auch ohne Kostenrisiko durchführen. Das bedeutet, auch im Falle des Prozessverlustes verbleiben dem Kläger keine Gerichtskosten.

Spanish Legal Reclaims hat sich darauf spezialisiert, Rückerstattungsforderungen für Privatpersonen in Spanien gerichtlich durchzusetzen. So setzt sich Spanish Legal Reclaims auch für die Rückzahlung von geleisteten Anzahlungen für nicht beendete oder ausgeführte Immobilienprojekte ein.

Während der Finanzkrise im Jahr 2008 und dem damit einhergehenden Einbruch des Immobilienmarktes wurden zahlreiche Bauprojekte nicht durchgeführt oder beendet. Viele private Käufer aus dem In- und Ausland verloren die bereits geleisteten Anzahlungen für ihre Eigentumsobjekte.

NEUE ASIEN-FLÜGE: LOT POLISH AIRLINES FLIEGT KÜNFTIG NACH SINGAPUR

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 LOT POLISH AIRLINES FLIEGT KÜNFTIG NACH SINGAPUR
Mit einem Dreamliner fliegt LOT Polish Airlines ab Mai 2018 nonstop von Warschau nach Singapur.

LOT Polish Airlines nimmt ab 15. Mai 2018 Singapur als fünfte asiatische Destination ins Streckennetz auf. Die Nonstop-Verbindung von Warschau in die "Löwenstadt" wird zunächst dreimal pro Woche mit einer Boeing 787 Dreamliner bedient, später sogar viermal wöchentlich. Für Gäste aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ergeben sich dadurch attraktive Reisemöglichkeiten. Über das Star-Alliance-Hub in Warschau bietet ihnen LOT Polish Airlines bequeme Umsteigeverbindungen für den neuen Service. Die Nonstop-Flüge von Warschau nach Singapur (LO 67) finden ab 15. Mai 2018 zunächst dienstags, donnerstags und samstags statt (Rückflüge ab Singapur mit LO 68 montags, donnerstags und samstags). Ab Juli erhöht LOT Polish Airlines die Frequenz auf vier Verbindungen und fliegt die Strecke Warschau-Singapur montags, dienstags, donnerstags und samstags (Rückflüge montags, mittwochs, donnerstags und samstags).

Reisebeispiele (Ortszeit)

Überzeugende Höhenleistung

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Überzeugende Höhenleistung
Die elektrische Scherenbühne von HKL beweist sich beim Einsatz in einer Werkshalle.

Dortmund, 16. November 2017 - Der Spiegelschrank- und Badspiegel-Hersteller ARES GmbH aus Selm lässt auf einem rund 4.100 Quadratmeter großen Grundstück in Lünen ein Büro- und Verwaltungsgebäude samt Werkshalle errichten. Die Firma Elektro Becking GmbH (Becking) wurde mit dem Legen der Stromleitungen und der Verkabelung beauftragt. Für den Einsatz forderte das Unternehmen eine elektrische Scherenbühne aus dem HKL Arbeitsbühnen- und Teleskopcenter NRW (ATC) in Dortmund an.

Komfortables Client Management für den IT-Alltag

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Komfortables Client Management für den IT-Alltag
Das Dashboard vom Lizenzmanagement der neuen ACMP Suite 5.2

Soest, 16. November 2017: Aagon, der Client-Management- und Client-Automation-Spezialist aus Soest, präsentiert das brandneue Release seines Flaggschiffs - die ACMP Suite 5.2. Ausgestattet mit einem komplett redesignten und konsequent auf Usability ausgerichteten Lizenzmanagement sowie der Fingerprint-Datenbank ACMP DNA, demonstriert die aktuelle ACMP-Lösung erneut, in welchem Umfang modernes Client Management die tägliche Arbeit der IT-Administratoren unterstützt und vereinfacht.

Soest, 16. November 2017: Aagon, der Client-Management- und Client-Automation-Spezialist aus Soest, präsentiert das brandneue Release seines Flaggschiffs - die ACMP Suite 5.2. Ausgestattet mit einem komplett redesignten und konsequent auf Usability ausgerichteten Lizenzmanagement sowie der Fingerprint-Datenbank ACMP DNA, demonstriert die aktuelle ACMP-Lösung erneut, in welchem Umfang modernes Client Management die tägliche Arbeit der IT-Administratoren unterstützt und vereinfacht.

Wann muss der Arbeitgeber mit einer Kündigungsschutzklage rechnen?

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Wann muss der Arbeitgeber mit einer Kündigungsschutzklage rechnen?
Fachanwalt Bredereck

Kündigungsschutz des Arbeitnehmers: Wenig überraschend ist eine Kündigungsschutzklage immer dann zu erwarten, wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießt. Das ist der Fall, wenn er länger als sechs Monate beim Arbeitgeber tätig war und letzterer regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter bei sich beschäftigt. In diesen Fällen braucht der Arbeitgeber dann einen Kündigungsgrund, dessen Vorliegen er im Prozess dann darlegen und beweisen muss.

Kündigung innerhalb des ersten halben Jahres: Greift der Kündigungsschutz nicht, weil der Arbeitnehmer noch kein halbes Jahr beim Arbeitgeber beschäftigt ist, kann eine Kündigungsschutzklage dennoch bei formalen Fehlern drohen. Wer z. B. die Schriftform nicht einhält oder nicht für eine ordnungsmäße Bevollmächtigung beim Ausspruch der Kündigung sorgt, liefert dem Arbeitnehmer so Anlass für eine Kündigungsschutzklage.

Stellenabbau bei Siemens: Droht Arbeitnehmern betriebsbedingte Kündigung?

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 Droht Arbeitnehmern betriebsbedingte Kündigung?
Fachanwalt Bredereck

Drohende Entlassungen bei Siemens: Aktuellen Medienberichten zufolge (z. B. Handelsblatt vom 07.11.2017) sind in der Kraftwerkssparte von Siemens massive Einschnitte geplant, die mit Kündigungen verbunden sein könnten. Was ist betroffenen Mitarbeitern in einer solchen Situation zu raten?

Angebot von Aufhebungsverträgen: Bei Kündigungen können Arbeitgebern immer Fehler passieren. Den einfacheren Weg stellen deshalb Aufhebungsverträge dar, die Mitarbeitern von Unternehmen, die einen Stellenabbau betreiben, oftmals angeboten werden. Um die Unterzeichnung verlockend zu machen, werden im Rahmen solcher Aufhebungsvereinbarungen oftmals Abfindungszahlungen sowie andere Anreize angeboten. Diese sind jedoch mit Vorsicht zu genießen. Oftmals können damit auch erhebliche Nachteile für Arbeitnehmer mit einhergehen.

E-Mail-Knigge für Ingenieure und Architekten

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E-Mail-Knigge für Ingenieure und Architekten

(NL/7356892978) Der QualitätsVerbund Planer am Bau hat einen E-Mail-Knigge speziell für Ingenieure und Architekten herausgegeben erhältlich in drei Versionen

Es könnte so einfach sein: E-Mails sind schnell, bequem, vor allem praktisch und können die Kommunikation erleichtern. Privat und beruflich läuft mittlerweile rund 80 Prozent der Kommunikation per E-Mail, insbesondere in Ingenieur- und Architekturbüros. Und doch: Es lauern noch immer viele Fehler oder Fettnäpfchen und häufig gehen mitunter die guten Manieren beim Schreiben flöten. Nicht wenige E-Mails führen deshalb zu Unmut, Mehrarbeit, Störungen oder Stress beim Empfänger und sogar beim Absender.

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